Beschäftigtendatenschutz und DS-GVO

Ein spezielles Recht für den Beschäftigtendatenschutz wurde schon zu Zeiten vor Geltung der DS-GVO in wiederkehrender Regelmäßigkeit von vielen von DatenschutzexpterInnen, Personalprofis, Betriebsräten und anderen gefordert. Dies hat sich zwar mit Wirksamwerden der DS-GVO nicht wesentlich geändert, jedoch existiert nach wie vor kein in sich geschlossener Arbeitnehmerdatenschutz. Abgesehen von dem § 26 BDSG, der vom Regelungsgehalt her dem § 32 BDSG-alt recht nahe kommt, existieren keine spezielleren datenschutzrechtlichen Normen zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis. Daher lohnt es sich, noch einmal zusammenzufassen, was Aufsichtsbehörden und andere Institutionen zum Thema bisher an Informationsmaterialien veröffentlicht haben.

Ratgeber zum Beschäftigtendatenschutz mit Fallsammlung

Der LfDI Baden-Württemberg hat seinen „Ratgeber Beschäftigtendatenschutz“ im August 2019 aktualisiert hat und bietet diesen mittlerweile in der 3. Auflage an. Die Handreichung gibt einen Überblick über die Problemschwerpunkte des Beschäftigtendatenschutzes im privaten Bereich, wie sie an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BadenWürttemberg (LfDI BW) herangetragen werden, und zeigt die zulässige Verwendung personenbezogener Daten von Beschäftigten anhand von Praxisfällen auf.

Künstliche Intelligenz und Beschäftigtendatenschutz: Stellungnahme der GDD e.V.

Eine effektive Regelungsfähigkeit des Einsatzes der Künstlichen Intelligenz im Beschäftigungsverhältnis setzt deutlich erkennbare Anwendungsszenarien und damit einhergehende tatsächliche Veränderungen für die Arbeitswelt voraus, um hierfür regulierende Rahmenbedingen zu setzen. Die bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen ermöglichen den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses. Insbesondere im laufenden Beschäftigungsverhältnis darf bei Personalentscheidungen nicht allein auf die Künstliche Intelligenz abgestellt werden. Die arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht gebietet durch Künstliche Intelligenz erzeugte Entscheidungen zumindest eine Überprüfung durch einen entscheidungsbefugten Personalverantwortlichen.

Die ausführliche Stellungnahme können Sie hier als PDF-Dokument downloaden.

Handreichung und Ratgeber zum Beschäftigtendatenschutz

Die Publikation der Stiftung Datenschutz mit dem Titel „Handreichung Beschäftigtendatenschutz“ trägt die wichtigsten Grundsätze und Regeln zusammen, die für den Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen gelten. Abgerundet wird die Handreichung mit Fallbeispielen zum Thema.
Die Handreichung adressiert nach eigenen Angaben vor allem Personalverantwortliche in kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch Betriebsräte und ganz allgemein an Beschäftigte.

Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zu Whistleblowing-Hotlines: Firmeninterne Warnsysteme und Beschäftigtendatenschutz

Die Orientierungshilfe der DSK ( Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder) zeigt den datenschutzrechtlichen Rahmen und Regelungsmöglichkeiten zu Whistleblowing-Hotlines auf. Sie soll es den Arbeitgebern und den Interessenvertretungen der Beschäftigten erleichtern, im Unternehmen klare Regelungen zum Umgang mit Whistleblowing-Hotlines zu erreichen.

Kurzpapier Nr. 14 Beschäftigtendatenschutz

Das Kurzpapier Nr. 14 der DSK gab schon früh nach dem Wirksamwerden der DS-GVO eine erste Hilfestellung zu den einzelnen Aspekten des Beschäftigtendatenschutzes und dürfte trotz seines Versionsstandes (Stand 17.12.2018) nützliche Hinweise beim Umgang mit Beschäftigtendaten enthalten.


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Letztes Update:11.02.20

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