BSI überarbeitet Anforderungskatalog Sicherheit für Cloud Computing
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seinen Anforderungskatalog Sicherheit für Cloud Computing grundlegend überarbeitet und stellt ihn als Community Draft zur Kommentierung ins Netz.
Der Anforderungskatalog (englischer Titel: Cloud Computing Compliance Controls Catalogue, kurz „C5“) richtet sich in erster Linie an professionelle Cloud-Diensteanbieter, deren Prüfer und Kunden. Er legt fest, welche Anforderungen die Cloud-Anbieter erfüllen müssen bzw. auf welche Anforderungen der Cloud-Anbieter mindestens verpflichtet werden sollte.
Der neue Entwurf des BSI enthält folgende Punkte zusätzlich:
- Das BSI nimmt als erste Behörde EU-weit die neuen Bestimmungen des EU Cyber Security Act an die Produktsicherheit von Cyber-Produkten in den Prüfkatalog auf.
- Cloud-Anbieter müssen nachvollziehbar darlegen, wie sie mit Beschlüssen staatlicher Stellen zur Herausgabe von Daten umgehen.
- Das Thema „Schwachstellen-Management“ wurde ebenso erheblich überarbeitet wie die Anforderungen u.a. an Netzsicherheit, Kryptografie und Physische Sicherheit.
- Durch die korrespondierende Kontrolle von Sicherheitsmaßnahmen aufseiten des Kunden wird die geteilte Verantwortung für Sicherheit im Cloud Computing adressiert und so ein Maximum an Sicherheit ermöglicht.
- Kleineren Cloud-Anbietern wird es durch eine direkte Prüfung erleichtert, bei gleichem Sicherheitsniveau mit weniger Aufwand ein C5-Testat zu erlangen.
Der Draft steht auch als Feedbackdokument bis zum 22. November 2019 zur Kommentierung durch die Fach-Community online.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
(Bild von Pete Linforth auf Pixabay)
Letztes Update:28.10.19
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