BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++

BSI IT-Grundschutz++

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard.

Inhalt und Zielsetzung

Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems. Er beschreibt eine entlang des PDCA-Zyklus strukturierte Methodik, die strategische Verankerung, Anforderungsanalyse, Umsetzung, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung zu einem konsistenten Sicherheitsprozess verbindet. Grundschutz++ setzt dabei auf modulare Praktiken und eine prozessorientierte Struktur statt starrer Bausteine sowie auf ein OSCAL/JSON-basiertes, maschinenlesbares Regelwerk, das teilweise automatisierte Compliance-Prüfungen ermöglicht – bei gleichzeitiger Reduktion der Anforderungen um rund 80 Prozent gegenüber dem bisherigen Kompendium.

Eingeschränkte Anwendbarkeit – Pilotprojekte im Fokus

Der Leitfaden ist explizit nur für Pilotprojekte gedacht und nicht für die Migration von Informationsverbünden, die derzeit ein ISMS nach Grundschutz Edition 2023 betreiben. Der aktuelle Stand von Grundschutz++ ist bisher nur sehr eingeschränkt praktisch anwendbar, da wesentliche Definitionen und Teile der Methodik noch fehlen – darunter Vorgaben zu Kennzahlen, Blaupausen, Schutzbedarfsbewertung und Modellierung.

Übergangsphase bis 2029

Die Edition 2023 des IT-Grundschutzes bleibt gültig und zertifizierungsrelevant; eine Übergangsphase bis 2029 ist geplant, in der beide Standards parallel gelten. Mit dem Leitfaden kommt das BSI seiner in der NIS2-Umsetzungsverordnung festgelegten Pflicht nach, einen neuen „Stand der Technik“ zu definieren, der für alle wichtigen und besonders wichtigen Organisationen verpflichtend ist.

Für Informationssicherheitsbeauftragte und ISB empfiehlt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Dokument – insbesondere für NIS2-betroffene Organisationen, die ein ISMS nach dem vom BSI definierten Stand der Technik neu aufbauen wollen.

(Foto: nmann77 – stock.adobe.com)

Letztes Update:12.04.26

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