Bundesdatenschutzbeauftragter: Wahl von Ulrich Kelber am 13.12.2018?

Wie am 16. März bekannt wurde soll der ehemalige Staatssekretär beim Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Ulrich Kelber (SPD), Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) werden. Damit soll er Andrea Voßhoff (CDU) ablösen und Anfang nächsten Jahres die Bonner Bundesbehörde übernehmen. Ob das personelle Vorschlagsrecht turnusgemäß an die Sozialdemokraten übergangen ist oder sie an dieser Stelle einen Verhandlungserfolg in den Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU erlangen konnte, wissen wohl nur die politischen Akteure selbst. Jedenfalls hat SPD-Fraktions- und Parteichefin Andrea Nahles den 50-jährigen Diplom-Informatiker vorgeschlagen.

Seit dieser Meldung im März ist im politischen Berlin viel passiert, aber die Wahl des zukünftigen BfDI hat bis heute nicht stattgefunden. Wie geht es weiter?

Der Ablauf beim letzten Mal

Der 16. Dezember 2013 war der letzte Arbeitstag des Grünen-Politikers Peter Schaar als BfDI. Ein Nachfolger stand während seiner letzten Amtstage noch nicht fest. Die Wahl seiner Nachfolgerin erfolgte erst am vorletzten Sitzungstag des Bundestages im Jahr 2013 (19.12.2013). Nach erfolgreicher Wahl im Deutschen Bundestag wurde Andrea Voßhoff dann am 06. Januar 2014 vom zuständigen Bundesminister des Inneren, Thomas de Maizière, zur sechsten Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ernannt.

Was regeln DS-GVO und BDSG?

Nach dem bei der Wahl Voßhoffs noch geltenden § 22 Abs. 3 S. 1 BDSG a.F. betrug die Amtszeit fünf Jahre. Demnach endet die Amtszeit der aktuellen BfDI am 06.01.2019. Die neue Rechtslage ändert die Amtsdauer nicht (§ 11 Abs. 3 S. 1 BDSG) und behält auch die mögliche Verpflichtung zur Weiterführung der Geschäfte nach Ablauf der Amtszeit (§ 23 Abs. 1 S. 6 BDSG a.F.) bei. Neu ist allerdings die gesetzliche Begrenzung der kommissarischen Fortführung des Amtes auf sechs Monate. Danach ist dem oder der neuen Bundesbeauftragten die Ernennungsurkunde bis spätestens zum 06.06.2019 auszuhändigen.

Wann könnte Kelber gewählt werden?

Aufgrund des Vorschlagsrechts der SPD und ihres öffentlich präsentierten Personalvorschlags, der koalitionsintern auch keinen vernehmbaren Anstoß gefunden hat, kann die Große Koalition die Stellenbesetzung scheinbar geräuschlos vornehmen. Der damaligen Pressemitteilung von Ulrich Kelber nach will dieser sein Bundestagsmandat, welches er seit 18 Jahren bereits bekleidet, zum 01.01.2019 nach vorheriger Wahl zum Bundesbeauftragten niederlegen. Es spricht momentan auch nichts dagegen, warum die Wahl nicht noch dieses Jahr erfolgen soll. Eine Wahl im Jahr 2019 wäre nach dem Sitzungskalender des Bundestags erst am 17. Januar möglich und würde Frau Voßhoff unnötig zwingen, das Amt kommissarisch fortzuführen. Für die vorletzte Sitzungswoche im November findet sich kein entsprechender Tagesordnungspunkt auf der Agenda. Somit bleibt für die Wahl im Bundestag nur die letzte Novemberwoche und die letzte Sitzungswoche des Bundestages für 2018 im Dezember. Aufgrund der parlamentarischen Gepflogenheiten erscheint ein Wahltermin am 13. Dezember und damit ziemlich genau 5 Jahre nach der Wahl der aktuellen Amtsinhaberin am wahrscheinlichsten.

Letztes Update:13.11.18

  • Fingerabdruck im Personalausweis rechtens

    EuGH: Pflicht zur Aufnahme von Fingerabdrücken im Personalausweis ist zulässig

    Der EuGH hat entschieden, dass die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis mit dem Unionsrecht vereinbar ist, obwohl die zugrunde liegende europäische Verordnung auf einer falschen Rechtsgrundlage beruht. Ein deutscher Staatsbürger hatte sich gegen die Weigerung der Stadt Wiesbaden gewandt, ihm einen neuen Personalausweis ohne Fingerabdrücke auszustellen. Der EuGH stellte fest, dass die

    Mehr erfahren
  • Abfrage des Geburtsdatums beim Online-Shopping nicht immer zulässig

    Mit der Rechtmäßigkeit einer datenschutzrechtlichen Anordnung hat sich das OVG Niedersachsen befasst. Im Ergebnis hat das OVG einer Online-Apotheke untersagt, als verpflichtende Angabe im Bestellprozess stets das Geburtsdatum abzufragen. Die niedersächsische Datenschutzbehörde hatte die Apotheke aufgefordert, unabhängig von der Art des bestellten Medikaments das Geburtsdatum und die Anrede des Bestellers nicht mehr abzufragen. Die Apotheke

    Mehr erfahren
  • Datenschutzbeauftragte: Deutsches Modell bleibt

    Die Institution „Datenschutzbeauftragte“ ist so alt wie das deutsche Datenschutzrecht, auf Bundesebene gibt es sie seit 1977. Viele sehen es als einen großen Erfolg, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die bewährte deutsche Regelung übernommen hat und die Bestellung von Datenschutzbeauftragten seit Wirksamwerden der DS-GVO in der Europäischen Union vorsieht. Mit den Datenschutzbeauftragten stehen Unternehmen (und Behörden)

    Mehr erfahren