Datenschutzrechtliche Grenzen bei der Überwachung dienstlicher Kommunikation
In einem aktuellen Fall prüfte der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) die Zulässigkeit einer Dienstanweisung, mit der eine Beschäftigte verpflichtet worden war, sämtlichen Schriftverkehr vor dem Versand ihrem Vorgesetzten vorzulegen bzw. bei E-Mails diesen in cc zu setzen. Die Maßnahme war Reaktion auf kritische Äußerungen der Mitarbeiterin zur Arbeitsbelastung und angeblich negative Außendarstellungen
Mehr erfahren

