Strafanzeige als technisch-organisatorische Maßnahme nach Hackerangriff
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat in seiner Aktuellen Kurz-Information 57 (AKI 57) darauf hingewiesen, dass Verantwortliche bei Datenpannen, insbesondere nach Hackerangriffen, nicht nur die Meldepflichten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) berücksichtigen sollten, sondern auch weitere Mitteilungspflichten außerhalb der DS-GVO. Eine Strafanzeige kann dabei als sinnvolle technisch-organisatorische Maßnahme angesehen werden. Meldepflichten gemäß DS-GVOÖffentliche Stellen
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