Code of Conduct für die Pseudonymisierung

Die Fokusgruppe Datenschutz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht im Rahmen des Digital-Gipfels 2019 unter Leitung von Professor Dr. Schwartmann einen Entwurf für einen Code of Conduct zum Einsatz DS-GVO konformer Pseudonymisierung.
Anlässlich des Digital-Gipfels 2019 hat es sich die Fokusgruppe Datenschutz der Plattform 9 „Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft“ zur Aufgabe gemacht, einen Entwurf für einen Code of Conduct für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten zu erarbeiten. In Zeiten enormer Datenmengen, mit denen Anwendungen der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens gefüttert werden können, kann die Pseudonymisierung einen wichtigen Beitrag leisten, einen Ausgleich zwischen technologischem Fortschritt und den Persönlichkeitsrechten von Nutzerinnen und Nutzern zu schaffen.
Über das Konstrukt der Verhaltensregel erhalten Datenverarbeiter die Möglichkeit, die Pseudonymisierung anhand transparenter Vorgaben vorzunehmen. Betroffene profitieren von der Anwendung einheitlicher Standards. Die Fokusgruppe plant, in einer Überarbeitung der Verhaltensregel die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollprozesse zur Überwachung der Einhaltung der Vorgaben festzulegen. Ebenso sollen Good Practices folgen, um Datenverarbeitern die Anwendung des Code of Conducts in der Praxis zur veranschaulichen.
>> Der Code of Conduct kann hier heruntergeladen werden.
Letztes Update:06.11.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Webinar Verarbeitungsverzeichnis softwaregestützt erstellen, dokumentieren, pflegen und archivieren
Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager
Mehr erfahren -
BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit
Mehr erfahren -
Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?
Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
Mehr erfahren