Code of Conduct für die Pseudonymisierung
Die Fokusgruppe Datenschutz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht im Rahmen des Digital-Gipfels 2019 unter Leitung von Professor Dr. Schwartmann einen Entwurf für einen Code of Conduct zum Einsatz DS-GVO konformer Pseudonymisierung.
Anlässlich des Digital-Gipfels 2019 hat es sich die Fokusgruppe Datenschutz der Plattform 9 „Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft“ zur Aufgabe gemacht, einen Entwurf für einen Code of Conduct für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten zu erarbeiten. In Zeiten enormer Datenmengen, mit denen Anwendungen der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens gefüttert werden können, kann die Pseudonymisierung einen wichtigen Beitrag leisten, einen Ausgleich zwischen technologischem Fortschritt und den Persönlichkeitsrechten von Nutzerinnen und Nutzern zu schaffen.
Über das Konstrukt der Verhaltensregel erhalten Datenverarbeiter die Möglichkeit, die Pseudonymisierung anhand transparenter Vorgaben vorzunehmen. Betroffene profitieren von der Anwendung einheitlicher Standards. Die Fokusgruppe plant, in einer Überarbeitung der Verhaltensregel die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollprozesse zur Überwachung der Einhaltung der Vorgaben festzulegen. Ebenso sollen Good Practices folgen, um Datenverarbeitern die Anwendung des Code of Conducts in der Praxis zur veranschaulichen.
>> Der Code of Conduct kann hier heruntergeladen werden.
Letztes Update:06.11.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Gutachten: Datenschutz‑Defizite bei PayPal
Ein aktuelles Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise kritisiert die DS-GVO‑Praxis von PayPal. Demnach erhebt und verarbeitet der Zahlungsdienstleister weit über die reine Zahlungsabwicklung hinausgehende Daten – darunter Transaktions-, Identifikations-, Geräte- und abgeleitete Profildaten – auch für Werbe- und Marketingzwecke. Sensible Daten werden teilweise ohne hinreichende Schutzmaßnahmen verarbeitet. Zentrale Schwachstellen betreffen Transparenz und Einwilligung: Nutzer werden unzureichend
Mehr erfahren -
BSI‑Analyse: Sicherheitslage bei Passwortmanagern
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Rahmen einer IT‑Sicherheitsanalyse auf dem digitalen Verbrauchermarkt die Sicherheitsaspekte gängiger Passwortmanager untersucht. Der Bericht basiert auf einer Bewertung von zehn verbreiteten Produkten verschiedener Typen (inkl. browserbasierter Lösungen, Apps und Open‑Source‑Varianten). Ziel ist es, Chancen und Risiken dieser zentralen Tools zur Passwortverwaltung praxisnah aufzuzeigen. Wesentliche Befunde
Mehr erfahren -
BSI-Bewertung zur Sicherheit von E-Mail-Programmen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat jüngst im Rahmen seines Digitalen Verbraucherschutz-Berichts (DVS) eine Untersuchung zur Sicherheit gängiger E-Mail-Programme veröffentlicht. Der Report beleuchtet, inwiefern etablierte Clients und Softwarelösungen zentrale Sicherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Verschlüsselung, Authentifizierung und Schadsoftware-Abwehr. Kernpunkte der Analyse Ergebnisse und Einordnung Die vorläufige Bewertung des BSI
Mehr erfahren


