Corona-Warn-App und Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis

Die Veröffentlichung der Corona-Warn-App hat eine Menge datenschutzrechtlicher Fragen aufgeworfen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, genauso beschäftigen wie Datenschutzbeauftragte. Eine der Fragen ist:

Kann der Ar­beit­ge­ber Beschäftigte verpflichten, eine Corona-Warn-App auf seinem pri­vaten Smart­phone zu in­stal­lieren und vorzuzeigen oder diese auf di­en­stlichen Smart­phones ein­set­zen und auswerten?

Diese und viele andere Fragen hat die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD e.V.) als FAQ auf ihrer Seite gesammelt und stellt ihre rechtliche Einschätzung zu diesen Fragen zur Verfügung.

Die FAQ befassen sich insbesondere mit den derzeit relevanten Fragen rund um die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Kontrolle von Beschäftigten und deren datenschutzrechtlicher Zulässigkeit. Die Ausführungen in Bezug auf eine Corona-Warn-App orientieren sich ausschließlich an der App der Bundesregierung.

Darüber hinaus stellt die GDD angesichts gehäufter Anfragen zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Covid-19) eine stetig aktualisierte Linksammlung zu aktuellen Ansichten der Aufsichtsbehörden, Beiträgen von Datenschutzexperten sowie den Themen Datenschutz und Datensicherheit bereit.

Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit




Letztes Update:18.06.20

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