BVwG (Österreich) konkretisiert Haushaltsausnahme nach DS-GVO

Keine Haushaltsausnahme für Videoüberwachung in Garage

Im zugrunde liegenden Verfahren (W258 2242162-1/24E) beschwerte sich eine Nachbarin über heimliche Bildaufnahmen, die ein Anrainer in ihrer privaten Garagenbox angefertigt und anschließend an ihren früheren Lebensgefährten weitergegeben haben soll. Die Datenschutzbehörde (DSB) stellte 2021 eine Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG fest. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdegegner Rechtsmittel. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wies die Beschwerde nun ab und bestätigte den Bescheid mit Präzisierungen.

Sachverhalt

Zwischen Ende Juni und Anfang Juli 2020 betrat der Beschwerdegegner ohne Zustimmung die der Betroffenen zugeordnete Garagenbox, installierte dort verdeckt eine Kamera und fertigte mehrere Lichtbilder an; mindestens zwei zeigten die Betroffene selbst. Anschließend übermittelte er die Aufnahmen per WhatsApp an ihren ehemaligen Lebensgefährten. Ziel war laut Feststellungen des Gerichts, Konflikte zwischen beiden zu schüren. Die Behauptung des Beschwerdegegners, das Bildmaterial sei anonym übermittelt worden, wertete das BVwG als widersprüchlich und konstruiert.

Haushaltsausnahme nach Art. 2 Abs. 2 lit. c DS-GVO

Das Gericht setzt sich ausführlich mit der Frage auseinander, ob die Haushaltsausnahme eingreift.
Dies wurde zweifach verneint:

  1. Erstellung der Aufnahmen
    Die Kamera wurde im privaten Bereich einer dritten Person installiert. Die Verarbeitung richtete sich damit bewusst auf einen Bereich außerhalb der eigenen Privatsphäre des Verantwortlichen. Eine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit lag daher nicht vor. Damit scheidet die Ausnahme bereits im ersten Schritt aus.
  2. Weitergabe der Bilder
    Die Übermittlung an den ehemaligen Lebensgefährten der Betroffenen lässt den Vorgang ebenfalls aus der persönlichen Sphäre des Beschwerdegegners heraustreten. Es bestand kein familiärer oder häuslicher Bezug. Auch insoweit ist Art. 2 Abs. 2 lit. c DS-GVO nicht anwendbar.

Das BVwG betont, gestützt auf einschlägige EuGH-Rechtsprechung, dass die Haushaltsausnahme eng auszulegen ist und bei Überwachungshandlungen, die in die Sphäre Dritter reichen, regelmäßig entfällt.

Rechtliche Würdigung

Mangels Haushaltsausnahme gilt die DS-GVO vollständig. Die verdeckte Aufnahme und Weitergabe verstößt gegen zentrale Verarbeitungsgrundsätze – insbesondere Transparenz und Verarbeitung nach Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 1 lit. a DS-GVO). Beide Handlungen erfolgten ohne Rechtsgrundlage und ohne Möglichkeit der Betroffenen, mit der Verarbeitung zu rechnen.

(Foto: Wool World – stock.adobe.com)

Letztes Update:01.11.25

  • Datenschutz in der medizinischen Forschung

    Datenschutz in der medizinischen Forschung

    Ddie Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) haben im Dezember 2025 einen gemeinsam erarbeiteten Leitfaden zur datenschutzkonformen Nutzung von Gesundheitsdaten in der medizinischen Forschung vorgelegt. Ziel ist es, Forschenden eine praxisnahe und rechtssichere Anleitung zu bieten, damit Studien mit sensiblen Patientendaten im Einklang mit der Datenschutz‑Grundverordnung

    Mehr erfahren
  • Moderne und verteidigungsfähige IT-Architektur

    Leitfaden für „moderne verteidigungsfähige IT-Architektur“

    Das BSI hat Anfang November 2025 einen neuen Leitfaden veröffentlicht, der unter dem Begriff Modern Defensible Architecture (MDA) firmiert. Ziel ist es, Organisationen (öffentliche wie private) eine praxisnahe Orientierung für den Aufbau und Betrieb sicherer, resilienter IT‑Architekturen zu geben. Warum MDA wichtig ist In Zeiten zunehmender Cyberbedrohungen und wachsender Komplexität digitaler Infrastrukturen reichen traditionelle Sicherheitskonzepte

    Mehr erfahren
  • Mainzer Erklärung zu ePA

    Sechs Empfehlungen für eine vertrauenswürdige ePA

    Die Datenschutzbehörde des Landes Rheinland‑Pfalz und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz haben am 6. November 2025 mit der „Mainzer Erklärung“ sechs zentrale Anforderungen formuliert, die nach ihrer Auffassung erfüllt sein müssen, damit die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland datenschutzgerecht, nutzerfreundlich und alltagstauglich umgesetzt wird. Zielsetzung der Erklärung Die Initiatoren betonen, dass die ePA nur dann erfolgreich sein

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner