Databreach-Management: EDSA veröffentlicht aktualisierte Leitlinien

Data Breach

Angriffe von Außen sowie internes Fehlverhalten können trotz ausgiebiger Maßnahmen zur Datensicherheit zu Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten führen. Wenn ein solcher Datenschutzvorfall entsteht und daraus ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen resultiert, muss diese Datenpanne unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

Sofern der Verantwortliche nicht bereits im Vorfeld einen solchen Vorfall vorausgedacht sowie die internen und externen Meldewege und Meldeprozesse festgelegt hat und zudem die Verantwortlichkeiten innerhalb des Prozesses festgelegt hat, wird es schwer haben, in dieser Zeit eine Meldung nach Maßgabe des Gesetzgebers durchzuführen.

Mit der Meldung einer Datenpanne im Sinne von Art. 33 DS-GVO bzw. mit der Benachrichtigung der Betroffenen nach Art. 34 DS-GVO ist es für den Verantwortlichen aber nicht getan. Auch nach der Meldung hat der Verantwortliche Hausaufgaben zu erledigen.

Zu diesem wichtigen Themenkomplex hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) seine Leitlinien (Benachrichtigungen bei Datenschutzverletzungen) veröffentlicht bzw. aktualisiert.

Die Aktualisierung betrifft im wesentlichen Absatz 73 der Leitlinien. Dieser Absatz adressiert die Klarstellung von Meldepflichten von nicht in der EU niedergelassenen Unternehmen.

Auch wenn die Änderungen in der Leitlinie daher eher redaktioneller Art sein dürften, können Verantwortlichen die Aktualisierung zum Anlass für eine Evaluation der eigenen Prozesse und Policies rund um das Thema nehmen.

The European Data Protection Board (EDPB) / Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

Letztes Update:04.04.23

  • Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Webinar Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager

    Mehr erfahren
  • NIs-2 und Geschäftsführerschulung

    BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit

    Mehr erfahren
  • Refurbished Notebook und Datenpanne

    Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?

    Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner