Datenschutz-Anforderungen beim Outsourcing von IT
Der Bayerische Datenschutzbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat einen Leitfaden zum Outsourcing kommunaler IT herausgegeben.
Der Leitfaden soll die Kommunen bei der Auslagerung der kommunalen Informationstechnologie unterstützen. Es richtet sich daher zwar explizit an Kommunen, die eine solche Auslagerung in Betracht ziehen.
Jedoch kann der Leitfaden auch für Unternehmen aus der Privatwirtschaft eine gute Hilfe sein.
Unter Ziffer „2.2 Allgemeine Kriterien aus dem Datenschutzrecht“ geht das BayLfD auch auf die allgemeinen Kriterien für eine Auslagerung der IT ein, die sich insbesondere aus Art. 28 DS-GVO ergeben.
Als zu erfüllende Mindestinhalte einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO geht der Leitfaden daher ausführlich auf folgende Punkte ein:
1. Sorgfältige Auswahl des Auftragverarbeiters
2. Wahrung des Datengeheimnisses
3. Sicherstellung des Zugriffs auf die Daten
4. Tatsächliche Überprüfungen
5. Erteilung fachkundiger Weisungen
6. Sicherstellung von Prüfungsrechten
7. Regelung einer Rückgabe der Daten
8. Technisch-Organisatorische Aspekte
Ein beigefügtes Ablaufschema für eine geplante Auslagerung von IT-Dienstleistungen rundet den Leitfaden ab.
(Foto: Tuomas Kujansuu – stock.adobe.com)
Letztes Update:05.04.21
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