Datenschutz auf Webseiten: Hamburger Datenschutzbehörde informiert
Betreiber von Websites, Apps und Co. haben die Vorgaben des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), insbes. § 25 TTDSG, sowie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu beachten. § 25 TTDSG setzt europäische Vorgaben nahezu wortgleich in nationales Recht um (vgl. GDD-Praxishilfe DS-GVO ePrivacy und Datenschutz beim Onlineauftritt). Die Interpretation der europäischen Norm kann insofern auch für die Auslegung und Anwendung der TTDSG-Bestimmung herangezogen werden.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) informiert mit seiner aktuellen Handreichung kompakt zum Datenschutz auf Webseiten und möchten die wesentlichen Aspekte des Betriebs von Webseiten aufklären und den Weg zu mehr Datenschutz erleichtern. Die wesentlichen Aspekte, die dabei zum Thema Datenschutz zu beachten sind, werden in einer übersichtlichen Handreichung des HmbBfDI verständlich aufbereitet. Als Ziel gibt der HmbBfDI an, Webseitenbetreiber in die Lage zu versetzen, ihre Angebote kritisch zu prüfen und Anpassungen so vorzunehmen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt werden können.
Der HmbBfDI weist aber zurecht daraufhin, dass die Handreiuchung in Anbetracht der Komplexität des Themas eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann. Die Handreichung ist aber durchaus geeignet, um den verantwortlichen Fachabteilungen erste Hinweis für anstehende ToDos zu geben, damit diese den erforderlichen Beratungsbedarf abschätzen können.
Folgende zentrale Themen werden in der Handreichung behandelt:
1. Wann ist eine Einwilligung erforderlich?
2. Wie sollte ein Einwilligungsbanner gestaltet sein?
3. Wie können Drittinhalte eingebunden werden?
4. Worüber müssen die Nutzenden informiert werden?
‚5. Worauf ist beim technischen Betrieb zu achten?
6. Was droht, wenn Pflichten missachtet werden?
(Foto: Rawf8 – stock.adobe.com)
Letztes Update:24.04.23
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