Datenschutz bei Inkassounternehmen

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) weist in einer aktuellen Veröffentlichung auf eine Praxis von Inkassounternehmen hin, die schwerwiegende Nachteile für Betroffene begründen kann.

Nach den Erfahrungen der LDI NRW kommt es offenbar nicht selten vor, dass Personen von Inkassounternehmen angeschrieben werden, obwohl den Betroffenen die zugrundeliegende Forderung nicht bekannt ist. Teilweise stelle sich im Verlauf der Kommunikation mit dem Inkassounternehmen und der betroffenen Person heraus, dass eine schlichte Verwechslung von Personen die Ursache hierfür ist.

In ihrer aktuellen Veröffentlichung stellt die LDI NRW die möglichen Gründe für derlei Verwechslungen dar und gibt praxistaugliche Ratschläge, wie Betroffene im Falle einer Personenverwechslung reagieren sollten.

Dabei spielt neben dem Bestreiten einer Forderung, die Möglichkeit des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DS-GVO eine wesentlich Rolle.
Die Aufsichtsbehörde geht auch auf die Frage ein, ob und wie die verwechselte Person eine Löschung ihrer Daten vom Inkassounternehmen verlangen kann, ohne dass die Aufsichtsbehörde bei der Beantwortung dieser Frage vernachlässigt, die kollidierenden Interessenslagen deutlich zu machen.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Letztes Update:14.06.20

  • ernichtung und Entsorgung von Datenträgern

    Neues Arbeitspapier: Vernichtung und Entsorgung von Datenträgern

    Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat mit Stand 1. Mai 2026 ein Arbeitspapier zur datenschutzkonformen Vernichtung und Entsorgung von Datenträgern veröffentlicht. Es richtet sich an bayerische öffentliche Stellen, liefert aber auch für private Verantwortliche praxisrelevante Orientierung zu den geltenden technischen Normen und organisatorischen Anforderungen. Rechtsgrundlage und Normenlage Verantwortliche sind nach Art. 24 Abs.

    Mehr erfahren
  • Data Agenda Podcast Folge 95 mit Prof. Dr. Schwartmann, Sebastian Gutknecht und Jörg Schieb im Experten-Talk über aktuelle Datenthemen

    Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt

    Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission

    Mehr erfahren
  • Vier Expertenporträts und Logo des Data Agenda Podcasts, Folge 94 mit Prof. Dr. Schwartmann, Markus Beckedahl, Lucia Burkhardt und Felix Sahm.

    Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit

    Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner