Datenschutz in der medizinischen Forschung
In jüngster Vergangenheit ist der Datenschutz nicht selten Prügelknabe für politische Versäumnisse, wirtschaftliche Fehlplanungen oder persönliche Defizite.
Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise nimmt die aktuellen Diskussionen, ob der Datenschutz tatsächlich der Hemmschuh der Pandemiebekämpfung ist zum Anlass, diese Frage näher zu beleuchten:
„Es liegt nicht am Datenschutz, dass es nicht voran geht; es liegt daran, dass keine nachhaltigen digitalen Strukturen bestehen und dass einheitliche grundrechtsfreundliche Regelungen fehlen. Mit einem Medizinischen Forschungsgesetz könnte beides geschaffen werden“, so der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein ( 2004 bis 2015 ).
In der neuesten Veröffentlichung des Netzwerks Datenschutzexpertise („Plädoyer für ein medizinisches Forschungsgesetz zwecks Beseitigung von Forschungshindernissen und Schutzdefiziten“) machen die Autoren Vorschläge für eine bundesweit einheitliche Regulierung im Bereich der Gesundheitsforschung. Die Corona-Krise wird dabei nur als überdeutliches Zeichen gesehen, dass in Deutschland eine nationale medizinische Forschungsinfrastruktur und dazu eine einheitliche moderne Regulierung fehlen.
Die Autoren beschreiben in ihrer Veröffentlichung die Defizite und sehen eine Möglichkeit der nachhaltigen Beseitigung in der Ausarbeitung eines „Medizinischen Forschungsgesetzes“ (MedForschG), das den bisher bestehenden gesetzlichen Wildwuchs im Bund und bei den Ländern beende und zugleich den Datenschutz der Patientinnen und Patienten sicherstellen soll. Der Vorschlag knüpft an an die bestehenden vom Bundesgesundheitsministerium initiierten Regelungen eines Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) mit der Schaffung eines Forschungsdatenzentrums (FDZ) und des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG).
Netzwerk Datenschutzexpertise
(Foto: vegefox.com – stock.adobe.com)
Letztes Update:08.03.21
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