Datenschutzkonforme Einstellungen für Zoom
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat Ende Oktober 2020 eine „Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme“ veröffentlicht, in dem sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Durchführung von Videokonferenzen durch Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen erläutert. Diese Handreichung soll den Verantwortlichen eine Hilfestellung bieten, wie diese Anforderungen erfüllt werden können.
Diese Orientierungshilfe wird durch eine ergänzende Orientierungshilfe (Checkliste Datenschutz in Videokonferenzsystemen) des DSK abgerundet. Die Checkliste soll die wesentlichen Anforderungen an Videokonferenzsysteme der „Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme“ der DSK in verkürzter Form darstellen und damit den Verantwortlichen bei der Überprüfung der Frage unterstützen, ob ein Videokonferenzsystem datenschutzkonform ist und die Transparenz- und Dokumentationspflichten erfüllt werden.
Genau auf diese Checkliste nimmt der Anbieter der Videokonferenzsoftware Zoom Bezug und veröffentlicht eine eigene Anleitung für die zu treffenden Datenschutz-Einstellungen, damit die Empfehlungen der Datenschutzkonferenz DSK umgesetzt werden können. Dafür werden die Kriterien der Checkliste des DSK in der linken Spalte unverändert abgebildet. Auf der rechten Seite findet der Nutzer Hinweise von Zoom zu den Einstellungsmöglichkeiten und weiterführenden Informationen bzw. den rechtlich verbindlichen Dokumenten von Zoom zum Thema Datenschutz.
Nach Angaben des Anbieter soll die Anleitung fortlaufend angepasst werden.
(Bild: prima – stock.adobe.com)
Letztes Update:13.01.21
Verwandte Produkte
-
Online-Kompaktkurs: Sichere & datenschutzkonforme Videokonferenzen!
Online-Kompaktkurs
138,04 € Mehr erfahren -
Online-Kompaktkurs: Ende des EU-US Privacy Shield - was nun?
Online-Kompaktkurs
138,04 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt
Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission
Mehr erfahren -
Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit
Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),
Mehr erfahren -
Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts
Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO
Mehr erfahren



