Datenschutzkonformes KI-Training

Künstliche Intelligenz

Der Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) möchte Unternehmen, die sich mit Künstlicher Intelligenz beschäftigen mit einem Leitfaden zum Thema unter die Arme greifen.

Der Leitfaden der Bitkom mit dem Titel „Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten für Projekte des maschinellen Lernens“ beschäftigt sich insbesondere mit der Herausforderung, das Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) entwickeln und einsetzen wollen, sich zwangläufig mit der Frage konfrontier sehen, wie die KI mit geeigneten Daten trainiert werden kann.
Da dieses „Trainingsmaterial“ in der Regel auch aus personenbezogenen Daten besteht, damit die KI verwertbare Analyseergebnisse liefert, ist es erforderlich, die Anforderungen des Datenschutzes bei der Verwendung dieser Daten zu beachten.

Der Leitfaden des Bitkom geht vor allem unter Schilderung von Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmethoden darauf ein, wie dieses Vorhaben gelingen kann.

Jeweils ein eigenes Kapitel widmet sich der Anonymisierung und Pseudonymisierung medizinischer Textdaten, dem Verfahren der der semantischen Anonymisierung sowie Datenschutzrisiken bei Medieninhalten.

Bitkom

(Bild: stock.adobe.com/fotomek)

Letztes Update:12.10.20

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

    Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft

    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

    Mehr erfahren
  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

    Mehr erfahren
  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner