Datenschutzmanagement aus Sicht eines Datenschutzbeauftragten Basis-Schulung zum Erhalt des „GDDcert. EU“

DS-GVO

Die  Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verlangt unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Risiko der dortigen Verarbeitung die Implementierung eines Datenschutz-Managementsystems. Obwohl die Aufgabe zur Entwicklung und Umsetzung eines Datenschutz-Managements primär beim Verantwortlichen angesiedelt ist, wird es dennoch weiterhin Aufgabe des ernannten Datenschutzbeauftragten sein, dem Unternehmen geeignete Wege zur Entwicklung und Implementierung eines umfassenden Datenschutz-Managementsystems aufzuzeigen.

Teil 3 zur Organisation des Datenschutzes im Unternehmen

Mit dem Teil 3 der GDD-Basis-Schulung erhalten Teilnehmende insbesondere praktische Hinweise und Beispiele zur Organisation des Datenschutzes im Unternehmen. Die Notwendigkeit, den Datenschutz als Managementsystem zu konzipieren und in die laufenden und projektierten Prozesse zu implementieren, gewinnt aufgrund des risikobasierten Ansatzes der DS-GVO erheblich an Bedeutung. Die Einführung eines Datenschutz-Managements steigert nicht nur die Effektivität und den Nutzen für Verantwortlichen, sondern schafft auch vielfältige Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (sog. Accountability).

Datenschutzmanagement für den operativen Datenschutz

Als Grundlage für die Themen Datenschutz- und Risikomanagement werden zunächst die gesetzlichen Anforderungen an jedes Unternehmen aufgezeigt. Aufgrund des risikobasierten Ansatzes in der DS-GVO gibt es keine pauschalen Lösungswege für jedes Unternehmen. Vielmehr muss es in jeder verantwortlichen Stelle ein Risikomanagement als grundlegende Voraussetzung für den operativen Datenschutz geben. Erst davon ausgehend lassen sich konkrete Bausteine eines Datenschutz-Managementsystems implementieren. Hierzu werden die maßgeblichen Elemente wie eine Datenschutz-Policy, ein Datenschutzkonzept oder Prozesse zur Gewährleistung von Betroffenenrechten ausführlich dargestellt.

Effektives Datenschutz-Managementsystem erfüllt Dokumentationspflichten

Die Einführung und der Betrieb eines effektiven Datenschutz-Managementsystem dienen nicht allein der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern tragen im besten Fall gleichzeitig zur Erfüllung der umfänglichen Dokumentationspflichten der DS-GVO bei. Daher stellen die Referenten Gabriela Krader (Datenschutzbeauftragte der Deutschen Post) und Harald Eul (Unternehmensberater und Geschäftsführer der HEC GmbH) im Teil 3 die wichtigsten Dokumentationspflichten, wie etwa Richtlinien zum Datenschutz, Schulungskonzepte uvm. vor und liefern zusätzlich Praxishinweise samt Musterbeispielen.

Repetitorium macht Sie fit für die Prüfung

Am Ende der Schulungsmodule können sich alle Interessierten noch einmal von der stellv. GDD-Geschäftsführerin, Frau Rechtanwältin Yvette Reif, mit Hilfe von Übungen und Musterklausuren auf die abschließende Prüfung zur Zertifizierung vorbereiten. Nach erfolgreicher Prüfungsleistung erhalten die Teilnehmer*innen das Zertifikat „GDDcert. EU“, wodurch diese die Prüfung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragen bestanden haben und als solche in Unternehmen oder Behörden fachkundig eingesetzt werden können.

Alle Informationen zu den Referenten und Inhalten des Teil 3 finden Sie unter: https://www.datakontext.com/veranstaltung-suchen/datenschutz/grundlagen-ausbildung/57/teil-3-datenschutz-management-nach-der-ds-gvo?c=412&group%5B8%5D=1634

(Foto: leowolfert -stock.adobe.com)

Letztes Update:30.01.23

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