Der Privacy-Shield soll „nachgebessert“ werden
Nach Angaben der EU-Kommission haben das US-Handelsministerium und die Kommission mit Gesprächen eingeleitet, um auszuloten wie der EU-US-Privacy Shield gestärkt werden könnte, um den Anforderungen zu genügen, die mit dem Urteil des EuGH vom 16. Juli im Fall Schrems II einhergingen. In diesem Urteil wurde erklärt, dass der Privacy Shield nicht mehr herangezogen werden kann, um personenbezogene Daten aus der Europäischen Union in die Vereinigten Staaten zu übermitteln.
Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten erkennen die große Bedeutung des Datenschutzes und die Bedeutung des grenzüberschreitenden Datentransfers für ihre Bürger an, so die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung. Weitere Details zu inhaltlichen Änderungen oder einen zeitlichen Rahmen gab die EU-Kommission noch nicht bekannt.
Europäische Kommission
Letztes Update:10.08.20
Verwandte Produkte
-
Online-Kompaktkurs: Ende des EU-US Privacy Shield - was nun?
Online-Kompaktkurs
138,04 € Mehr erfahren -
Online-Kompaktkurs: Microsoft 365/Office 365 datenschutzrechtlich bändigen
Online-Kompaktkurs
138,04 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft
Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht
Mehr erfahren -
Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz
Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen
Mehr erfahren -
Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring
Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte
Mehr erfahren


