Deutsche Wirtschaft leidet unter Cyberangriffen
Die aktuellen Zahlen des Bitkom stützen, was bereits im Bericht des BSI als Fazit für das Jahr 2023 zu lesen war: Die Bedrohung im Cyberraum ist so hoch wie nie zuvor.
Die aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom zeigt, dass in den letzten zwölf Monaten 81 Prozent der Unternehmen Opfer von Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage wurden. Weitere 10 Prozent vermuten, betroffen gewesen zu sein. Dies stellt eine signifikante Zunahme im Vergleich zu den Vorjahren dar. Der durch diese Angriffe verursachte Schaden stieg um etwa 29 Prozent auf 266,6 Milliarden Euro, was den bisherigen Rekordwert von 223,5 Milliarden Euro im Jahr 2021 übertrifft.
Besonders beunruhigend ist der Anstieg der Angriffe durch organisierte Kriminalität und ausländische Geheimdienste. 70 Prozent der betroffenen Unternehmen konnten die Angriffe organisierter Kriminalität zuordnen, während ausländische Geheimdienste in 20 Prozent der Fälle als Täter identifiziert wurden – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Besonders China und Russland stehen im Verdacht, maßgeblich an diesen Angriffen beteiligt zu sein, wobei China als Hauptquelle für Cyberangriffe genannt wird.
Die Studie zeigt zudem, dass 80 Prozent der Unternehmen eine Zunahme von Cyberattacken verzeichnen, wobei Ransomware-Angriffe besonders häufig Schäden verursachen. Diese Angriffe sind für einen Großteil des wirtschaftlichen Schadens verantwortlich, der auf Cybercrime zurückzuführen ist. Im Vergleich zum Vorjahr ist der finanzielle Schaden durch Cyberangriffe um rund 30 Milliarden Euro gestiegen.
Die zunehmende Bedrohungslage hat dazu geführt, dass Unternehmen verstärkt in IT-Sicherheit investieren. Der Anteil der Ausgaben für IT-Sicherheit am IT-Gesamtbudget ist auf 17 Prozent gestiegen, wobei 39 Prozent der Unternehmen 20 Prozent oder mehr ihres IT-Budgets in Sicherheitsmaßnahmen investieren.
(Foto: Sirikuan – stock.adobe.com)
Letztes Update:31.08.24
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kein Fernmeldegeheimnis (mehr) bei privater Nutzung von E-Mail am Arbeitsplatz
Es ist durchaus anzunehmen, dass viele Verantwortliche und Datenschutzinteressierte die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der privaten Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz noch nicht verinnerlicht haben.Daher ist es sicher hilfreich, dass auch Datenschutz-Aufsichtsbehörden (Ziffer 12.2 , 29. Tätigkeitsbericht LDI NRW) auf diese (neuen) Rahmenbedingungen hinweisen. Mit dem Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG)
Mehr erfahren -
Übermittlung von Meldedaten für Krebsfrüherkennung ist rechtens
Vielfach wird das Thema Datenschutz (in der Regel zu Unrecht) mit der Verhinderung oder der Erschwerung von Prozessen, Projekten oder der Digitalisierung in Verbindung gebracht.Die Frage, ob die Nutzung von Einwohnermeldedaten für den Versand von Einladungen zur Teilnahme am Mammographie-Screening zulässig ist, ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Gesetzgeber einige Fälle von Datenübermittlungen sogar
Mehr erfahren -
BfDI: Kontrolle zur Organisation und der Stellung des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Im Rahmen seiner Zuständigkeit kann der BfDI Beratungs- und Kontrollbesuche bei den unter seiner Aufsicht stehenden Verantwortlichen durchführen.Im Dezember 2023 wurden in diesem Zusammenhang zahlreiche Kontrollen nach den Art. 55 Abs. 1, 57 Abs. 1 lit. a) sowie 58 Abs. 1 lit. b) DS-GVO und den §§ 9 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1
Mehr erfahren