DGB legt Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes vor

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) ist es notwendig, den rasch voranschreitenden Entwicklungen insbesondere der elektronischen Datenverarbeitung im Arbeits-, Dienstleistungs- und Produktionsprozess mit immer neuen Digitalisierungsschüben ein interessengerechtes Regelungswerk entgegenzusetzen. Beschäftigte müssten die rechtliche Möglichkeit haben, sich gegen unzulässige Datenverarbeitung oder Überwachung zu wehren. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften legten dazu einen Entwurf für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz vor.

Mit dem Entwurf eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes legen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ein individualrechtlich ausgerichtetes Normenpaket vor. Dies sei erforderlich, um die Beschäftigten im digitalen Zeitalter effektiv vor Datenmissbrauch zu schützen und ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Der Gesetzentwurf wurde von dem Datenschutzexperten Prof. Dr. Peter Wedde gemeinsam mit dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften erarbeitet.

Deutscher Gewerkschaftsbund

(Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com)

Letztes Update:11.02.22

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