Die betriebsärztliche Datenverarbeitung

Das Netzwerk Datenschutzexpertise beschäftigt sich in seiner aktuellen Veröffentlichung „Die Datenverarbeitung des Betriebsarztes – Hinweise zum datenschutzgerechten Umgang mit Patientendaten durch Betriebsärzte und betriebsärztliche Dienste“ mit einem Thema, welches nicht sonderlich oft im Rampenlicht des betrieblichen Datenschutzes und insbesondere des Beschäftigtendatenschutzes steht.

Um so weniger nachvollziehbar ist die stiefmütterliche Behandlung des Themas in der Praxis und Literatur, wenn man bedenkt, dass es sich in der Schnittmenge des Medizinrechts und des Datenschutzrechts abspielt, wobei ebenso so viele spannende Fragen des Arbeitsrechts, des Mitbestimmungsrechts und die dort bestehenden spezifischen Regelungen, zur Anwendung kommen.

Daher dürfte die aktuelle Veröffentlichung des Netzwerks Datenschutzexpertise für alle Beteiligten aufschlussreich, wie hilfreich sein, da die Handreichung die rechtlichen Grundlagen ordnet und gleichzeitig eine Vielzahl praktischer Fragestellungen aufgreift. Es werden die wesentlichen anzuwendenden Normen und deren korrekte Anwendung dargestellt.

Netzwerk Datenschutzexpertise





Letztes Update:22.09.20

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

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  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

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  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

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