Die ePrivacy-Reform steckt fest: Rat findet keine Position

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Der bereichsspezifische Datenschutz in der elektronischen Kommunikation sollte nach ursprünglicher Planung gemeinsam mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) fertig reformiert werden. Der Vorschlag für eine ePrivacy-Verordnung liegt seit Anfang des Jahres 2017 auf dem Tisch, das EU-Parlament ist seit Herbst 2017 startklar. Nur bei den Mitgliedstaaten im Rat passiert seit fast zwei Jahren wenig.

Österreichische Ratspräsidentschaft stellt keine Lösungsfindung her

Die für Telekommunikation zuständigen EU-Minister haben sich am 4. Dezember in Brüssel unter anderem zur geplanten ePrivacy-Verordnung beraten. Diese soll die EU-Regeln zur Vertraulichkeit der Kommunikation modernisieren, etwa hinsichtlich der zunehmenden Nutzung von Messengerdiensten. Diese sog. OTT-Dienste (over the top-Dienste) sind vom aktuellen ePrivacy-Recht noch gar nicht erfasst. Bis jetzt ist es der konservativen österreichischen Ratspräsidentschaft nicht gelungen, eine gemeinsame Position zu finden.

Wie geht es weiter?

Die sogenannten Triloge, die Verhandlungen von EU-Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten über einen Gesetzesvorschlag, können erst beginnen, wenn sich neben den Abgeordneten auch die EU-Staaten auf eine erste Position geeinigt haben. Es bleibt wohl wenig Hoffnung, dass dies unter der österreichischen Ratspräsidentschaft in den verbleibenden 2 Wochen im Jahr 2018 noch gelingt. Danach wird sich Rumänien in seiner ersten EU-Ratspräsidentschaft überhaupt dem Thema weiter widmen müssen. Im Rahmen dessen könnte eine Einigung unter den Mitgliedstaaten in diesem Bereich einen bedeutsamen Erfolg darstellen.

Letztes Update:17.12.18

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