DSK: Konsultationsverfahren zur „Orientierungshilfe Telemedien 2021“
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 20.12.2021 eine neue Fassung ihrer Orientierungshilfe für Anbieter/-innen von Telemedien veröffentlicht („Orientierungshilfe Telemedien 2021“).
Mittels des überarbeiteten Papiers soll Betreibern und Betreiberinnen von Webseiten, Apps oder Smarthome-Anwendungen konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung der am 01.12.2021 in Kraft getretenen Vorschriften des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) gegeben werden. Zudem soll das Papier betroffenen Bürgern und Bürgerinnen ein besseres Bild der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verarbeitung ihrer Daten im Onlinebereich vermitteln.
Mittels des überarbeiteten Papiers soll Betreibern und Betreiberinnen von Webseiten, Apps oder Smarthome-Anwendungen konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung der am 01.12.2021 in Kraft getretenen Vorschriften des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) gegeben werden. Zudem soll das Papier betroffenen Bürgern und Bürgerinnen ein besseres Bild der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verarbeitung ihrer Daten im Onlinebereich vermitteln.
Am 14. Januar dieses Jahres hat die DSK nunmehr ein Konsultationsverfahren zur „Orientierungshilfe Telemedien 2021“ gestartet. Stellungnahmen können bis zum 15. März 2022 (Ausschlussfrist) an die LfD Niedersachsen übermittelt werden. Mit dem Verfahren soll Vertretern und Vertreterinnen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung Gelegenheit gegeben werden, zu den Inhalten des Papiers Stellung zu nehmen. Zweck ist die Überprüfung und ggf. Fortentwicklung der Orientierungshilfe. Die DSK weist ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung des Verfahrens nichts an der Geltung der in der Orientierungshilfe aufgestellten Grundsätze ändert. Die Orientierungshilfe sei auch während des laufenden Konsultationsverfahrens zu beachten.
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. informiert auf Ihrer Webseite darüber, dass sie ebenfalls mit einer Stellungnahme an dem Konsultationsverfahren beteiligen wird. Inhaltliche Anregungen aus der Praxis nimmt die GDD-Geschäftsstelle gerne entgegen. Bitte diese bis Ende Februar 2022 mit dem Betreff „Konsultation zur OH Telemedien 2021“ an info@gdd.de senden.
GDD e.V.
(Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com)
Letztes Update:25.01.22
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 96: Legal AI zwischen Vollkornbrot und Burger: Warum generative KI nicht alles ist
„Es kommt darauf an.“ Das ist eine Lieblingsantwort von Juristen. Sie ist oft unbefriedigend, aber ebenso oft richtig.Bei der Frage, ob und wofür man in der Rechtsberatung ein digitales Hilfsmittel einsetzt – etwa ein sogenanntes deterministisches Expertensystem, das sich mit Vollkornbrot vergleichen lässt, oder eine generative KI, die eher einem „AI-Burger“ entspricht –, kommt es
Mehr erfahren -
Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten
Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt
Mehr erfahren -
Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen
Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen
Mehr erfahren


