Merkblatt zur Verständigung in Bußgeldverfahren
Die Datenschutzkonferenz (DSK) der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat ein neues Merkblatt zur Durchführung einvernehmlicher Verständigungen (Settlement‑Verfahren) in datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren herausgegeben (Stand: Dezember 2025). Das Papier richtet sich an Verantwortliche und Datenschutzbehörden und bietet einen praxisnahen Rahmen für die Nutzung von Verständigungen zur Verfahrensbeendigung ohne grenzüberschreitenden Bezug.
Zweck und Anwendungsbereich
Verständigungsverfahren dienen dazu, Bußgeldverfahren effizienter und ressourcenschonender abzuschließen. Sie ermöglichen eine verkürzte Verfahrensdauer und häufig eine reduzierte Geldbußenhöhe im Vergleich zur regulären Bußgeldbemessung. Das Merkblatt gilt für nationale Verfahren über Verstöße gegen die DS-GVO und das Telekommunikations‑ und Telemediendatenschutzgesetz (TDDDG), sofern die zuständige Datenschutzbehörde zuständig ist. Bei kollidierenden Vorgaben haben übergeordnete EDSA‑Regelungen Vorrang.
Rechtsgrundlage für nationale Verständigungen bildet neben Art. 83 Abs. 8 DS-GVO auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie verfahrensrechtliche Regelungen des Ordnungswidrigkeitenrechts und der Strafprozessordnung.
Ablauf des Verständigungsverfahrens
Das Merkblatt strukturiert den Verständigungsprozess entlang folgender Eckpunkte:
- Voraussetzungen:
Eine Verständigung kann in jedem Verfahrensstadium – auch schon vor offizieller Bußgeldandrohung – vorgeschlagen werden, wenn absehbar ist, dass die weitere Bearbeitung mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Eine Verständigung setzt eine freiwillige Einlassung des Betroffenen voraus; ein Anspruch darauf besteht nicht. - Verständigungsgespräch:
Im Gespräch erörtern die Beteiligten die Möglichkeit einer Verständigung, insbesondere die Rechtsfolgen und die Höhe der zu erwartenden Geldbuße. Dokumentation und Transparenz sind hierbei zentral. - Minderung der Geldbuße:
Die Behörde kann im Rahmen der Verständigung einen Abschlag auf die beabsichtigte Sanktion gewähren. Die Bemessung berücksichtigt u. a. den bisherigen Verfahrensverlauf, vorhandene Beweismittel und den erwarteten Aufwand der weiteren Verfahrensführung.
Eine Verständigungserklärung muss nicht formal vorgegeben sein, sollte aber klar die Tatbeschreibung, den Bußgeldrahmen und die gegenseitigen Verpflichtungen enthalten. Sie kann Hinweise auf rechtliche Risiken bei späterem Einspruch beinhalten.
Wird der Fall durch eine Verständigung abgeschlossen, ergeht in der Regel ein Kurzbescheid über die Geldbuße, der sich in der Fachpraxis durch reduzierte Begründungsaufwände auszeichnet. Liegt ein Einspruch vor, kann die Behörde den Kurzbescheid zurücknehmen und ein ausführlicher begründetes Verfahren fortsetzen.
(Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com)
Letztes Update:03.01.26
Das könnte Sie auch interessieren
-
Gutachten: Datenschutz‑Defizite bei PayPal
Ein aktuelles Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise kritisiert die DS-GVO‑Praxis von PayPal. Demnach erhebt und verarbeitet der Zahlungsdienstleister weit über die reine Zahlungsabwicklung hinausgehende Daten – darunter Transaktions-, Identifikations-, Geräte- und abgeleitete Profildaten – auch für Werbe- und Marketingzwecke. Sensible Daten werden teilweise ohne hinreichende Schutzmaßnahmen verarbeitet. Zentrale Schwachstellen betreffen Transparenz und Einwilligung: Nutzer werden unzureichend
Mehr erfahren -
BSI‑Analyse: Sicherheitslage bei Passwortmanagern
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Rahmen einer IT‑Sicherheitsanalyse auf dem digitalen Verbrauchermarkt die Sicherheitsaspekte gängiger Passwortmanager untersucht. Der Bericht basiert auf einer Bewertung von zehn verbreiteten Produkten verschiedener Typen (inkl. browserbasierter Lösungen, Apps und Open‑Source‑Varianten). Ziel ist es, Chancen und Risiken dieser zentralen Tools zur Passwortverwaltung praxisnah aufzuzeigen. Wesentliche Befunde
Mehr erfahren -
BSI-Bewertung zur Sicherheit von E-Mail-Programmen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat jüngst im Rahmen seines Digitalen Verbraucherschutz-Berichts (DVS) eine Untersuchung zur Sicherheit gängiger E-Mail-Programme veröffentlicht. Der Report beleuchtet, inwiefern etablierte Clients und Softwarelösungen zentrale Sicherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Verschlüsselung, Authentifizierung und Schadsoftware-Abwehr. Kernpunkte der Analyse Ergebnisse und Einordnung Die vorläufige Bewertung des BSI
Mehr erfahren

