EU-US-Privacy Shield: Aufsichtsbehörde redet Klartext

Der EuGH hat das EU-Privacy Shield mit seinem Urteil vom 16.07.2020 (Az: C‑311/18) für ungültig erklärt und an die Pflichten für Datenexporteure und Datenimporteure bei Anwendung der EU-Standardvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich einer rechtskonformen Datenübermittlung, erinnert. Datenexportierende verantwortliche Stellen mit Sitz in der Europäischen Union oder in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums stehen seit dem vor der Herausforderung, wie personenbezogene Daten weiterhin rechtskonform in Drittländer übermittelt werden können. 

Nach dem bereits Akteure wie der Europäische Datenschutzausschuss oder Verbände wie die GDD versucht haben mit FAQs oder Handlungsempfehlungen ein wenig mehr Rechtssicherheit für die Verantwortlichen zu schaffen, verblieben doch immer noch mehr Fragen als Antworten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg bringt mit einem neuen Vorstoß noch mehr Licht ins Dunkel in dem er weitere Hinweise zum Fall Schrems II gibt Hinweise und zugleich sein weiteres Vorgehen in Form einer Orientierungshilfe zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18 („Schrems II“) festlegt.
Darin werden folgende Fragen beantwortet:

  • Worum geht`s? / Kernaussagen des Urteils
  • Wen betrifft die Entscheidung?
  • Was bedeutet die Entscheidung konkret?/ Was ist zu tun?
  • Wo und wie anfangen?/ Checkliste

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Letztes Update:24.08.20

  • Haftung für KI

    KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen

    Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten

    Mehr erfahren
  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner