Europäischer Datenschutzausschuss konkretisiert die Vertragserfüllung als Erlaubnistatbestand

Vertragserfüllung als Erlaubnistatbestand

Am 10.04.2019 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) seine „Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO im Kontext von Online-Dienstleistungen“ ausformuliert.

Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO legitimiert die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die neue formulierten Leitlinien konkretisieren und schränken diesen Grundsatz insoweit, dass es zur Beurteilung dessen, ob eine Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung erforderlich ist, nicht allein darauf ankommt, was im Vertrag vereinbart wurde. Unter Berücksichtigung der in Art. 5 DS-GVO niedergelegten Datenschutzgrundsätze wie Sparsamkeit, Fairness und Transparenz ist nach den Vorgaben des Europäische Datenschutzausschuss eine Bewertung vorzunehmen, ob Unternehmen die Verarbeitung von Daten der Nutzerinnen und Nutzer auf die Rechtsgrundlage „Vertragserfüllung“ stützen können.

Beispielsweise kann eine Datenverarbeitung für Zwecke der personenbezogenen Onlinewerbung danach grundsätzlich nicht auf die Rechtsgrundlage „Vertragserfüllung“ gestützt werden. Interessierte Stellen werden die Möglichkeit erhalten das Papier im Rahmen einer öffentlichen Konsultation kommentieren zu können.

Ob die Erforderlichkeit tatsächlich schon dann bejaht werden kann, wenn diese im Rahmen einer Klausel vereinbart wurde oder ob die Erforderlichkeit nicht erst dann angenommen werden kann, wenn die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrages oder für die Vertragsanbahnung objektiv als erforderlich betrachtet werden muss, ist eine praxisrelevante Frage. Ob das Papier am Ende in dieser Hinsicht mehr Rechtssicherheit bringen wird, bleibt abzuwarten. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, begrüßt die Annahme der Leitlinien ausdrücklich.

Das Papier kann in den nächsten Wochen von interessierten Stellen im Rahmen einer öffentlichen Konsultation kommentiert werden.

Bild von Stefan Schweihofer auf Pixabay

Letztes Update:14.04.19

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