Evaluationsbericht zur DS-GVO

In der DS-GVO ist vorgesehen, dass die Kommission erstmals nach zwei Jahren und anschließend alle vier Jahre einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung der Verordnung vorlegt.

Dementsprechend hat die EU-Kommission nach etwas mehr als zwei Jahren seit Wirksamwerden der DS-GVO einen Bewertungsbericht veröffentlicht. Nicht besonders überraschen ist, dass die Kommission der DS-GVO ein gutes Zeugnis ausstellt und feststellt, die meisten mit der DS-GVO verknüpften Ziele erreicht worden sind.

Insbesondere die leistungsstarken, durchsetzbaren Vorschriften für die Bürgerinnen und Bürger und das durch die DS-GVO neu geschaffenene europäische Governance- und Durchsetzungssystem sei ein Faktor für den Erfolg der DS-GVO. Auch bei der Unterstützung digitaler Lösungen in unvorhersehbaren Situationen wie der COVID-19-Krise habe sich die DS-GVO als flexibel erwiesen.

Auch beim Thema Harmonisierung attestiert die Kommission der DS-GVO die gewünschte Wirkung erzielt zu haben. Die Harmonisierung in den Mitgliedstaaten habe zugenommen, auch wenn ein gewisses Maß an Fragmentierung eingeräumt wird, das ständig überwacht werden müsse. Ferner wird festgestellt, dass Unternehmen eine Compliance-Kultur entwickeln und einen starken Datenschutz immer häufiger als Wettbewerbsvorteil nutzen.

In dem Bericht werden folgende Aspekte als die wichtigsten Ergebnisse der Überprüfung der DS-GVO betrachtet:

  • Die Bürgerinnen und Bürger sind in ihren Rechten gestärkt und besser sensibilisiert
  • Die Datenschutzvorschriften sind zeitgemäß
  • Datenschutzbehörden nutzen ihre erweiterten Abhilfebefugnisse
  • Die Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) kann noch besser werden
  • Möglichkeiten der freien und sicheren Datenübermittlung an Drittstaaten und internationale Organisationen optimal nutzen
  • Internationale Zusammenarbeit fördern

Wie in Artikel 97 Absatz 2 der DS-GVO festgelegt, bezieht sich der veröffentlichte Bericht insbesondere auf die Datenübermittlung an Drittstaaten bzw. internationale Organisationen und die Kooperations- und Kohärenzverfahren.

Europäische Kommission

Letztes Update:25.06.20

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