Evergreen des Datenschutzes: Nutzung von Telefax-Diensten

Seit der offiziellen Einführung des Faxdienstes in Deutschland durch die damalige Deutsche Bundespost sind mehr als 40 Jahre vergangen. Der Faxdienst wird in Deutschland damit fast genauso lange genutzt, wie es Videotext (Teletext) gibt. Beide Dienste erfreuen sich in Deutschland eines Nutzerkreises in Millionenhöhe.

Wie die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden insbesondere zur Zulässigkeit der Fax-Nutzung im Zusammenhang mit der Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten Stellung beziehen, war an dieser Stelle schon einmal zusammengefast worden.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat dieses Thema vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie im Rahmen seines Arbeitspapiers (Datenschutz bei der Nutzung von Telefax-Diensten) ausführlich betrachtet.

Das Papier bietet nicht nur bayerischen öffentlichen Stellen (Verantwortlichen) Bausteine einer Risikoanalyse und zeigt risikomindernde Maßnahmen auf, die bei der Kommunikation mittels Fax zu beachten sind. Das Arbeitspapier ist auf die Darstellung der Risiken und risikomindernden Maßnahmen bezüglich des Gewährleistungsziels „Vertraulichkeit“ fokussiert. Der Verlust der Verfügbarkeit und Integrität sowie die Einhaltung weiterer Gewährleistungsziele nach dem Standarddatenschutzmodell werden nicht vertieft behandelt, da die Hauptrisiken der Nutzung von Telefaxdiensten bereits anhand des Gewährleistungsziels „Vertraulichkeit“ dargestellt werden können. Der vorgenommenen Risikobewertung liegt die Methodik der Risikobewertung aus der Orientierungshilfe zur Datenschutz-Folgenabschätzung des BayLfD zugrunde.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)

(Foto: piyaphunjun – stock.adobe.com)



Letztes Update:06.02.22

  • Haftung für KI

    KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen

    Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten

    Mehr erfahren
  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner