Fanpage-Verfahren: Berufung gegen VG-Urteil eingeleitet
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. Juli 2025 im Fall der Facebook-Fanpages Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Dieses Verfahren zielt darauf ab, die bislang unklare Rechtslage zur Nutzung sozialer Netzwerke durch öffentliche Stellen zu final klären. Die BfDI respektiert das bisherige Urteil, macht aber zugleich deutlich, dass eine eindeutige, rechtssichere Grundlage entweder durch Gesetzgeber oder durch letztinstanzliches Urteil erforderlich ist.
Bis zu einer rechtlichen Klärung bietet die BfDI der Bundesregierung und anderen Bundesbehörden intensive Beratung an. Eine neu veröffentlichte Handreichung erläutert die erforderlichen Schritte für eine datenschutzkonforme Nutzung sozialer Medien. Ziel ist es, Behörden weiterhin digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, ohne Risiken im Datenschutz einzugehen. Die private Nutzung ist nicht betroffen.
Die am selben Tag (22. August 2025) veröffentlichte Handreichung „Soziale Netzwerke rechtmäßig nutzen – So geht’s“ richtet sich gezielt an öffentliche Stellen des Bundes. Sie liefert didaktisch strukturierte, barrierearme Empfehlungen zur datenschutzkonformen Gestaltung von Social-Media-Aktivitäten.
Dabei werden sowohl klassische Verwaltungsbehörden als auch Parlamentsorgane, Gerichte, öffentliche Stiftungen und Sozialversicherungen einbezogen. Die Handreichung enthält einen integrierten „Kontaktfinder“, der Nutzenden ermöglicht, schnell die jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu identifizieren
(Foto: Coloures-Pic – stock.adobe.com)
Letztes Update:31.08.25
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