Folge 55: Datenschutz und Spiele – Schatzkisten und KI-VO

Update zum Recht der Computerspiele

Die rechtlichen Anforderungen an die Wirtschaft wachsen. Die Gamesbranche ist ein stetig wachsender Markt. Die Angebote sind technisch und rechtlich spannend und anspruchsvoll.  Die Anforderungen des Datenschutzes und bald auch des KI-Rechts machen vor dem Spielanbietern nicht Halt. Professor Dr. Christian Henner-Hentsch, lehrt an der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht Urheber- und Medienrecht. Er ordnet die Probleme ein und setzt Schlaglichter auf Fragen  zum Datenschutz und  zur KI-VO.


Letztes Update:07.06.24

  • Cover Podcast Folge 63: Datenschutz in der Onlinewirtschaft – Datennutzungsrecht und Einwilligungsverwaltung

    Episode 63: Datenschutz in der Onlinewirtschaft – Datennutzungsrecht und Einwilligungsverwaltung

    Dirk Freytag (BVDW und Content Pass) und Uli Hegge (netID) sind gestandene Digitalunternehmer. Sie setzen sich für die Umsetzung eines fairen, effizienten und in der Praxis lebbaren Datenschutz in der Onlinewirtschaft ein. Im Podcast geht es um die Idee eines Datennutzungsrechts und das Verständnis des Datenschutzbeauftragten im Sinne eines Datennutzungsbeauftragten, um Einwilligungsverwaltungsdienste und Single-Sign-On-Angebote sowie

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  • Mindesstandard zur Protokollierung von Cyberangriffen

    Aktualisierung: Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen

    Immer häufiger werden Cyber-Angriffe auf Unternehmen und Regierungen bekannt, die folgenschwere Konsequenzen für die Betroffenen auslösen. Die meisten IT-Systeme in Organisationen verfügen über Möglichkeiten, um ein Audit-Logging zu aktivieren. Bereits mit den Standardeinstellungen werden dabei in der Regel alle wichtigen Ereignisse aufgezeichnet. Damit dabei aber keine gigantischen Datenmengen entstehen, die nur mit hohem Aufwand zu verarbeiten

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  • MItarbeiterexzess durch unzulässige Datenbankabfrage

    Klassiker: Mitarbeiterexzess durch unzulässige Datenbankabrufe

    Regel: Unternehmen haften für Datenschutzverstöße ihrer BeschäftigtenNach Auffassung der Datenschutzkonferenz (DSK) als Gremium der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden sollen Unternehmen im Rahmen von Art. 83 DS-GVO für Datenschutzverstöße eines jeden Beschäftigten haften, wenn der Mitarbeiter nicht im Exzess (für eigene Zwecke) gehandelt hat. Dabei sei nicht erforderlich, dass für die Handlung ein gesetzlicher Vertreter oder eine Leitungsperson verantwortlich ist.

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