Folge 96: Legal AI zwischen Vollkornbrot und Burger: Warum generative KI nicht alles ist

Podcast Cover des DataAgenda Podcast mit Michael Grupp und Eva-Maria Pottkämper von Bryter sowie Rechtsanwalt Sascha Kremer

„Es kommt darauf an.“ Das ist eine Lieblingsantwort von Juristen. Sie ist oft unbefriedigend, aber ebenso oft richtig.
Bei der Frage, ob und wofür man in der Rechtsberatung ein digitales Hilfsmittel einsetzt – etwa ein sogenanntes deterministisches Expertensystem, das sich mit Vollkornbrot vergleichen lässt, oder eine generative KI, die eher einem „AI-Burger“ entspricht –, kommt es ganz besonders auf den Zweck und den Einsatzbereich an.
Darum geht es in diesem Podcast mit Michael Grupp und Eva-Maria Pottkämper von Bryter sowie Rechtsanwalt Sascha Kremer, der Legal-Tech-Produkte in seiner Praxis einsetzt. Wir diskutieren außerdem, warum für die Justiz andere Maßstäbe beim Einsatz von KI gelten als in der Rechtsberatung.
Kleiner Spoiler: Ja – die Verfassung macht den Unterschied. Auch DSGVO und KI-Verordnung folgen dem differenzierenden Ansatz der Juristerei. Für die Frage, was erlaubt ist, gilt daher einmal mehr: „Es kommt darauf an.“

Weitere Themen
50. DAFTA & 45. RDV Forum in Köln

Letztes Update:20.08.26

  • Testament mit geschwärzten Zeilen

    408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung

    Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem

    Mehr erfahren
  • Mann trägt Sonnenbrille von Ray- Ban mit Smart Glasses

    Smart Glasses: Wer aufnimmt, ist verantwortlich

    Wer mit einer KI-Brille filmt oder fotografiert, ist datenschutzrechtlich selbst Verantwortlicher. Das stellt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in einem Prüfbericht vom 10.09.2026 zur Ray-Ban Meta AI Glasses fest. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat sich der Bewertung auf ihrer Zwischenkonferenz angeschlossen. LED reicht nicht Die Brille zeigt Aufnahmen über eine kleine LED an.

    Mehr erfahren
  • Mann hält Megafon in der Hand, aus dem Symbole der digitalen Werbung kommen

    Einwilligung zugunsten von „Partnern“ ist zu unbestimmt

    Eine Einwilligung in Direktwerbung durch nicht näher bezeichnete „Partner“ reicht nicht aus, damit ein Drittunternehmen die Daten für eigene Werbung nutzen darf. Das hat Generalanwalt Dean Spielmann in seinen Schlussanträgen vom 17.09.2026 in der Rechtssache C-317/25 (Groupe Canal+) vorgeschlagen. Sachverhalt Die Canal+-Gruppe hatte 2021 elektronische Werbung an rund 3,9 Millionen Personen versandt. Die Kontaktdaten stammten

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner