Foto- und Videoaufnahmen in der Schule

Es ist unumgänglich, dass sich auch die Schulen, sobald im Unterricht Foto- und Videoaufnahmen von betroffenen Personen erstellt werden sollen, Gedanken um die Anforderungen des Datenschutzes machen müssen. Selbstverständlich ist es erfreulich, dass viele Lehrkräfte das Schulleben anschaulich und lebendig gestalten möchten, wofür sie digitale Technik wie Foto- und Videoaufnahmen einsetzen. Da die dabei zu beachtenden Vorgaben eine gewisse Komplexität aufweisen, ist es nicht verwunderlich, dass hier Unsicherheiten bestehen, wie man das Ziel eines anregenden und zeitgemäßen Schulalltags datenschutzkonform erreichen kann.
Daher hat der BayLfD das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bei der Erstellung der neuen Bekanntmachung über den Vollzug des Datenschutzrechts an staatlichen Schulen (VollzBek DS – Schulen) unterstützt. In Abschnitt Nr. 4.2 der VollzBek DS – Schulen werden spezifische Vorgaben zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen gemacht. Dabei wurde besonders darauf geachtet, dass die Auffassung der Aufsichtsbehörde zum Datenschutz bei Foto- und Videoaufnahmen angemessen berücksichtigt wurde.
Zusätzlich erläutert der BayLfD in einem separaten Arbeitpapier „Foto- und Videoaufnahmen in der Schule, insbesondere im Schulunterricht“ ausführlich seine Position zu den relevanten Themen.
Weitere nützliche Hinweise und auch Arbeitsmaterialien können Lernende, Lehrende und auch Eltern auf den Seiten https://www.km.bayern.de/schule-digital/datensicherheit-an-schulen.html sowie https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6576/schuldatenschutz.html erhalten.
Abgerundet werden diese Informationen zum Thema vom BayLfD-Papier “ Datenschutz an bayerischen öffentlichen Schulen Fragen und Antworten„, welches ebenfalls zum freien Download zur Verrfügung steht.
(Foto: eggeeggjiew – stock.adobe.com)
Letztes Update:04.08.23
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