Querschnittsprüfung: Fragen zur DS-GVO an 50 Unternehmen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, hatte ab Ende Juni eine Prüfung begonnen, wie gut sich die niedersächsischen Unternehmen bisher auf die seit dem 25. Mai geltende Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eingestellt haben. In einer branchenübergreifenden Querschnittsprüfung schrieb Thiels Behörde in diesen Tagen 50 Unternehmen unterschiedlicher Größe an, die Fragen zu zehn Bereichen des Datenschutzes beantworten sollen.
Prüfung steht kurz vor dem Abschluss
Die Prüfung steht nun kurz vor dem Abschluss. Als Hilfestellung für alle interessierten Unternehmen veröffentlicht die LfD schon jetzt ihren detaillierten Bewertungskatalog.
Um die geprüften Unternehmen einheitlich bewerten zu können, wurde zu den zehn Fragekomplexen ein Katalog mit circa 200 Einzelkriterien entwickelt. Mit der Veröffentlichung der Kriterien macht die LfD Niedersachsen transparent, was ein Verantwortlicher beachten muss, um die DS-GVO korrekt anzuwenden.
„Ich möchte mir zunächst einen Überblick darüber verschaffen, wie die Firmen die zweijährige Übergangszeit bis zur Geltung der DS-GVO genutzt haben“, so Barbara Thiel in der Pressemitteilung Juni 2019.
„Mein Hauptanliegen dabei ist es zu identifizieren, ob es bei den verantwortlichen Stellen noch Nachholbedarf gibt. Außerdem möchte ich mit dieser Prüfung das Bewusstsein für Datenschutz im Allgemeinen und die Vorschriften der DS-GVO im Speziellen stärken. Es geht zum jetzigen Zeitpunkt also nicht vorrangig darum, möglichst viele Fehler zu finden und Bußgelder zu verhängen. Stattdessen möchten wir aufklären, sensibilisieren und wertvolle Hinweise geben. Trotzdem kann es natürlich zu einem entsprechenden Verfahren kommen, wenn wir während der Prüfung Verstöße gegen die DS-GVO feststellen.“
Der Kriterienkatalog zur Querschnittsprüfung als PDF-Download.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
( Bild von Andreas Breitling auf Pixabay )
Letztes Update:18.08.19
Verwandte Produkte
-
42. DAFTA Fünf nach zwölf ist fünf vor zwölf – Die Zeit zwischen DS-GVO und e-PrivacyVO
Kongress
1.487,50 € Mehr erfahren -
Ausgewählte Themen zur Implementierung der DS-GVO in die Unternehmensorganisation
Seminar
940,10 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen
KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren




