GDD aktualisiert Praxisleitfaden und Muster zur Auftragsverarbeitung
Bevor die Geschäftsstelle der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. sich in die weihnachtlichen Betriebsferien verabschiedet, stellt sie ihren Mitgliedern und allen anderen Anwendern eine aktualisierte Fassung ihres „de-facto-Standards“ für Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO zur Verfügung. Das Musterformular ist auch in englischer Sprache abrufbar.
„Während die erste Auflage dieser Praxishilfe noch eine Gegenüberstellung zwischen alter und neuer Rechtslage beinhaltete, findet sich in der Aktualisierung nunmehr ein einheitliches Vertragsmuster. Sie enthält, neben der bewährten, rundum aktualisierten AV-Mustervorlage, nunmehr Erläuterungen zu den einzelnen Vertragsklauseln und wird durch allgemeine Hinweise zur Erleichterung der Abgrenzung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter ergänzt. Als Grundlage für die Überarbeitung der Vertragsklauseln dienten u.a. Vertragsmuster von offizieller Seite, insbesondere seitens der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz auf nationaler und europäischer Ebene.
Da ein Vertragswerk zur Auftragsverarbeitung nicht allein von den gesetzlichen Pflichtinhalten lebt, runden geeignete fakultative (optionale) Regelungen das neue Muster ab und sorgen für einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien.
Die Praxishilfe kann hier heruntergeladen werden. Das Musterformular als Word-Datei finden Sie hier. Eine englische Fassung befindet sich in Bearbeitung.
>> Alle Praxishilfen im Überblick
(elnur – stock.adobe.com)
Letztes Update:23.12.20
Verwandte Produkte
-
Online-Schulung: Teil 2- Einführung in den technisch-organisatorischen Datenschutz
Online-Schulung
1.368,80 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren




