GDD-Musterrichtlinie zum Einsatz „Künstlicher Intelligenz“
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) hat im Mai 2025 eine Musterrichtlinie veröffentlicht, die Unternehmen beim verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützen soll. Die Richtlinie bietet einen strukturierten Rahmen, um rechtliche, ethische und sicherheitsrelevante Aspekte bei der Nutzung von KI-Systemen zu berücksichtigen.
Zielsetzung und Anwendungsbereich
Die Richtlinie zielt darauf ab, klare Grundsätze und Regeln für den Einsatz von KI im Unternehmen festzulegen. Sie gilt für alle Mitarbeitenden und umfasst sämtliche betrieblichen KI-Anwendungen, sowohl bereits freigegebene als auch zukünftige Systeme. Ein KI-System wird dabei gemäß Art. 3 Nr. 1 der KI-Verordnung definiert.
Grundsätze für den KI-Einsatz
Vor der Inbetriebnahme eines KI-Systems ist eine Freigabe gemäß des unternehmensinternen Verfahrens erforderlich, wobei spezifische rechtliche Anforderungen für KI-Anwendungen berücksichtigt werden müssen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Einhaltung der in Art. 5 KI-VO normierten Verbote unzulässiger Praktiken.
Weitere zentrale Aspekte sind:
- Verbot der Nutzung privater KI-Anwendungen im betrieblichen Kontext
- Zweckgebundene Nutzung von KI-Systemen
- Verantwortung und Überprüfung der von KI generierten Ergebnisse
- Einhaltung von Urheberrechten
- Kennzeichnung von durch KI erstellten Inhalten
- Schulungspflicht für Mitarbeitende im Umgang mit KI
Sicherheit, Datenschutz und Dokumentation
Die Richtlinie betont die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten und Geschäftsgeheimnisse beim Einsatz von KI. Es wird empfohlen, KI-Systeme nicht mit sensiblen Daten zu trainieren und andere bestehende Richtlinien zu beachten. Eine umfassende Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der KI-Anwendungen ist sicherzustellen.
Überwachung und Aktualisierung
Es wird eine regelmäßige Überprüfung der Richtlinie empfohlen, um den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI im Unternehmen zu gewährleisten. Die GDD stellt klar, dass diese Musterrichtlinie an die individuellen Gegebenheiten und Anforderungen des jeweiligen Unternehmens angepasst werden muss und keine rechtliche Beratung ersetzt.
Die vollständige Musterrichtlinie ist auf der Website der GDD verfügbar.
Letztes Update:31.05.25
Verwandte Produkte
-
Fortbildung zum KI-Datenschutz-Experten (AI-Privacy-Expert) GDDcert. EU
Seminar
2.469,25 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 93: Digitale Souveränität in menschlicher Hoheit
Die Digitale Souveränität Europas ist ein Gebot dieser Zeit. Die menschliche Hoheit in Zeiten zu behalten, in denen KI-Systeme uns das Denken abnehmen können, ist ein anderes. Die Menschen in Europa müssen nun beweisen, dass sie den Herausforderungen gewaschen sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen einen regulatorischen Rahmen schaffen, der Menschenrechte und gute wirtschaftliche
Mehr erfahren -
Einheitliches DSFA-Muster zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 10. März 2026 ein standardisiertes Muster für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA) nach Art. 35 DS-GVO verabschiedet und am 14. April 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Rückmeldungen können bis zum 9. Juni 2026 eingereicht werden. Ziel ist eine europaweit einheitliche DSFA-Dokumentation: Nach Abschluss der Konsultation sollen alle nationalen Datenschutzbehörden das Template als
Mehr erfahren -
Transportverschlüsselung reicht aus: Anforderungen an E-Mail-Sicherheit nach Art. 32 DS-GVO
Mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 29 K 7351/23) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail mittels Transportverschlüsselung grundsätzlich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 32 DS-GVO gewährleistet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht generell erforderlich. Sachverhalt Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde, bei dem ein Busunternehmen den
Mehr erfahren




