GDD-Praxishilfen nun auch in englischer Sprache
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit GDD wirbt auch auf internationaler Ebene für das bewährte Prinzip der Selbstkontrolle und bringt sich aktiv in die datenschutzrechtliche EU-Gesetzgebung ein. Da der Datenschutz inzwischen zu einem globalen Thema geworden ist, pflegt sie einen fachlichen Austausch mit Datenschutz-Kontrollstellen in den EU-Mitgliedstaaten sowie mit Experten und Verbänden weltweit.
Die Confederation of European Data Protection Organisations (CEDPO), ein europäischer Dachverband von Datenschutzorganisationen ist nur ein erfolgreiches Beispiel dieser Anstrengungen, denn die GDD ist Gründungsmitglied der CEDPO.
Inzwischen vereint die Dachorganisation über seine nationalen Mitgliedsverbände tausende Datenschutzbeauftragte und andere Datenschutz-Praktiker aus der Europäischen Union. Die CEDPO fördert eine Stärkung der Rolle von betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten und tritt generell für einen ausgewogenen, praktikablen und effektiven Datenschutz ein.
Da ist es nur konsequent wie zukunftsweisend zugleich, dass die GDD, ihre seit Jahren prägnanten und unmittelbar verwertbaren Handreichungen, die sie für den betrieblichen Datenschutzalltag bereit stellt und die sich größter Beliebtheit erfreuen auch für den englischsprachigen Anwender zur Verfügung stellt. Als gemeinnütziger Verein und Gründungsmitglied des europäischen Dachverbands CEDPO (Confederation of European Data Protection Organisations) will die GDD ihre Praxishilfen sukzessive nun auch auf englisch veröffentlichen, um auch den europäischen und internationalen Datenschützern Hilfestellung beim Umgang mit der DS-GVO zu geben.
Die ersten beiden Übersetzungen finden Sie nun unter:
>> GDPR Good Practices – VII
Transparency obligations in data processing
>> GDPR Good Practices – XI
Confidentiality agreement
Letztes Update:05.07.20
Verwandte Produkte
-
Online-Kompaktkurs: Datenschutz-Richtlinien zum Leben erwecken
Online-Kompaktkurs
138,04 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt
Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission
Mehr erfahren -
Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit
Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),
Mehr erfahren -
Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts
Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO
Mehr erfahren


