Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von KI in der Justiz

KI in der Justiz

Im Juni 2025 haben die Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder eine gemeinsame Erklärung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz veröffentlicht. Ziel ist es, den Einsatz von KI-Systemen verantwortungsvoll zu gestalten und dabei die Grundprinzipien des Rechtsstaats zu wahren.

Zentrale Leitlinien der Erklärung:

  • Menschenzentrierte und vertrauenswürdige KI: Die Justiz strebt den Einsatz von KI-Systemen an, die wiederkehrende Aufgaben automatisieren, die Aktenbearbeitung erleichtern und die Kommunikation verbessern. Dabei soll der Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen vereinfacht und modernisiert werden.
  • Wahrung richterlicher Entscheidungsgewalt: Die endgültige Entscheidungsfindung bleibt eine von Menschen gesteuerte Tätigkeit. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger behalten ihre Entscheidungskompetenzen und sind bei ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
  • Umsetzung der EU-KI-Verordnung (KI-VO): Die Justiz sieht die KI-VO als Chance für den menschenzentrierten und vertrauenswürdigen Einsatz von KI-Systemen. Es wird eine Bund-Länder-übergreifende Auslegungspraxis angestrebt, um eine einheitliche und effektive Anwendung der Verordnung in der Justiz zu gewährleisten.
  • Aufbau einer KI-Plattform: Zur Integration von KI-Systemen in die Betriebsumgebungen und Geschäftsprozesse der Justiz wird eine gemeinsame KI-Plattform entwickelt. Diese soll den Justizangehörigen einen zentralen Zugang zu den KI-Systemen ermöglichen und die Verwaltung sowie Weiterentwicklung der Systeme erleichtern.
  • Förderung von Innovationen: Die Justiz möchte sich als potenzieller Einsatzbereich für Innovationen im KI-Technologiesektor positionieren. Dazu werden ein gemeinsames KI-Ökosystem errichtet, Anreize für Start-ups und KMU geschaffen sowie spezielle Sandbox- oder Laborumgebungen für KI-Systeme in der Justiz eingerichtet.
  • Stärkung von KI-Kompetenzen: Der fortlaufende Diskurs zwischen Bund und Ländern sowie mit externen Partnern aus Wirtschaft, Forschung und Anwaltschaft wird gefördert. Zudem sollen die KI-Kompetenzen sämtlicher Justizangehörigen aktiv gestärkt werden, um die Potenziale von KI bestmöglich zu nutzen.

Die gemeinsame Erklärung bildet die Grundlage für die künftige KI-Strategie der Justiz in Deutschland, die im April 2025 durch den E-Justice-Rat verabschiedet wurde. Diese Strategie ist als dynamischer Prozess angelegt, der im ständigen Dialog mit internen und externen Stakeholdern weiterentwickelt wird.

(Foto: 3Dsss – stock.adobe.com)

Letztes Update:06.06.25

  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
  • Chatbots in der Verwaltung

    LLM-gestützte Chatbots in der öffentlichen Verwaltung

    Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat mit „AI in a Nutshell 3“ eine praxisorientierte Kurzinformation zum datenschutzkonformen Einsatz von LLM-gestützten Chatbots in bayerischen Behörden veröffentlicht. Das Dokument strukturiert die relevanten Anforderungen entlang der drei Phasen Beschaffung, Implementierung und Nutzung. Beschaffung: Vorabprüfung als Pflichtprogramm Bereits im Vorfeld der Beschaffung ist umfassend zu klären, ob

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner