Gutachten zur Umsetzung der DS-GVO
Die grüne Bundestagsfraktion hat ein Gutachten zur Umsetzung der DS-GVO in Auftrag gegeben. Dieses ist Mitte Mai veröffentlicht worden und ist für alle Interessierte zugänglich. Das Gutachten ist von dem ehemaligen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes Berlin, Dr. Alexander Dix, LL.M., sowie dem ehemaligen Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar angefertigt worden.
Bilanz zum „ersten Geburtstag“
Beide Gutachter ziehen zum “ ersten Geburtstag“ nach Wirksamwerden der DS-GVO eine Bilanz und widerlegen in ihrem Gutachter zahlreiche Behauptungen zu den Folgen der DS-GVO. So werden hartnäckige Gerüchte ausgeräumt, wie die Behauptung, dass mit Wirksamwerden der DS-GVO die Verarbeitung personenbezogener Daten nur noch auf eine Einwilligung gestützt werden könne. Außerdem wird dargelegt, dass es weder die befürchtete Welle unzulässiger Abmahnungen gegen Kleinstunternehmen und Vereine, noch die behaupteten Einschränkungen der Allgemeinkommunikation gegeben habe. Der Umstand, dass die DS-GVO bspw. im Hinblick auf Fotografien im öffentlichen Raum zu gewissen Unsicherheiten geführt habe, wird zwar zugestanden, jedoch wieder mit der Begründung relativiert, dass sich die Rechtslage nicht grundlegende geändert habe.
Als weitere Themen adressiert das Gutachten die immer wieder entfachte Diskussion um das Thema, ob der „deutsche Sonderweg“ im Hinblick auf den Schwellenwert für die Bedienungspflicht für Datenschutzbeauftragte tatsächlich ein Bürde für Unternehmen ist oder eher ein Segen. Neben anderen Themen gehen die beiden Gutachtet auch auf die ePrivacy-Verordnung als zukünftigen Rechtsrahmen für die Telekommunikation und das Internet ein.
(Bild von wattblicker auf Pixabay )
Letztes Update:03.06.19
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