Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten für Betroffene von Datenschutzverstößen

Die Einführung der DS-GVO geht mit einer bewussten Stärkung der Betroffenenrechte einher. „Ein unionsweiter wirksamer Schutz personenbezogener Daten erfordert die Stärkung und präzise Festlegung der Rechte der betroffenen Personen“ heißt es daher ausdrücklich in Erwägungsgrund (ErwGr) Nr. 11.
Hauptpfeiler der neuen Betroffenenrechte sind neben dem strengeren Haftungsregime und den neu eingeführten Einzelansprüchen vor allem die ausgeweiteten Transparenzpflichten bei der Datenverarbeitung. Art. 13 DS-GVO widmet sich den Informationspflichten bei der Direkterhebung, Art. 14 ist das Pendant bei Erhebung von Daten bei Dritten. Die betroffene Person soll die Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache erhalten (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DS-GVO) und dies stets unentgeltlich (Art. 12 Abs. 5).
Es ist aber nicht garantiert, dass Verantwortliche die Betroffenenrechte beachten oder Ihnen die Inanspruchnahme dieser Rechte so einfach wie möglich machen. Es dürfte nicht übertrieben sein, dass sich die meisten der Aufsätze oder Beiträge dem Betroffenenrechte aus dem Blickwinkel nähern, wie diese aus der Perspektive des Verantwortlichen in den Grenzen des rechtlich machbaren, „sinnvoll begrenzt“ werden könnten. Die wenigsten Beiträge betrachten die Betroffenenrechte aus der Perspektive des Betroffenen.
Die jüngste Publikation des Netzwerks Datenschutzexpertise macht jedoch genau dies. In der Veröffentlichung mit dem Titel „Betroffen von Datenschutzverstößen – Was kann ich tun? Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten“ schildern die Autoren, warum es wichtig ist, dass Betroffene darauf Einfluss nehmen können, dass Ihre Datenschutzrechte beachtet werden und stellen Möglichkeiten dar, welche Erfolgschancen damit einhergehen.
Konkret geht es insbesondere um folgende Mechanismen:
- Wahrnehmung der eigenen Rechte direkt gegenüber dem Verantwortlichen und dessen Datenschutzbeauftragten
- Beschwerde bei den Datenschutzaufsichtsbehörden
- Einschaltung von Verbraucherzentralen
- Gang in die Öffentlichkeit
Die Publikation zeigt, dass für den „Normalbürger“ der Weg zur Verteidigung seines „Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ schwierig bleibt, zumal es sich zumeist um komplexe technische Vorgänge handelt und die Rechtslage unübersichtlich ist. Dann sind Betroffene auf externe qualifizierte oder gar professionelle Hilfe angewiesen.
(Foto: Sinuswelle – stock.adobe.com)
Letztes Update:25.07.22
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