Handreichung zum Beschäftigtendatenschutz

Beschäftigtendatenschutz

Zu Recht weist Frederick Richter, Vorstand der Stiftung Datenschutz, im Vorwort der aktuellen Veröffentlichung der Stiftung Datenschutz darauf hin, dass es verwunderlich ist, dass es noch kein spezielles Recht für den Beschäftigtendatenschutz gibt, obwohl dies schon seit vielen Jahren von DatenschutzexpterInnen, Personalprofis, Betriebsräten und anderen gefordert wird. Da sich dies auch mit der DS-GVO nicht wesentlich geändert hat, beschäftigt sich die neue Publikation der Stiftung Datenschutz mit dem eher stiefmütterlich behandelten Thema des Datenschutzes.

Grundsätze, Regeln und Fallbeispiele

Die „Handreichung Beschäftigtendatenschutz“ trägt die wichtigsten Grundsätze und Regeln zusammen, die für den Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen gelten. Abgerundet wird die Handreichung mit Fallbeispielen zum Thema.

Die Handreichung adressiert nach eigenen Angaben vor allem Personalverantwortliche in kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch Betriebsräte und ganz allgemein an Beschäftigte.

Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass der LfDI Baden-Württemberg seinen „Ratgeber Beschäftigtendatenschutz“ im August 2019 aktualisiert hat und nun in der 3. Auflage anbietet.

Stiftung Datenschutz

( Bild von rawpixel auf Pixabay )




Letztes Update:03.09.19

  • Haftung für KI

    KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen

    Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten

    Mehr erfahren
  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner