Handreichung zum Stand der Technik
Sowohl das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (IT-Sicherheitsgesetz bzw. ITSiG) als auch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erwähnen den Begriff des Stands der Technik als eine Forderung, an der sich die IT-Sicherheit orientieren soll.
Im Bereich des technischen Datenschutzes fordert die DS-GVO in Art. 32 DS-GVO zum Schutze der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die zum einen risikoorientiert erfolgen sollen und zum anderen den „Stand der Technik“ berücksichtigen sollen. Hierzu haben Verantwortliche und Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen.
Wie auch das ITSiG, sieht die DS-GVO jedoch keine Definition für das Tatbestandsmerkmal des Standes der Technik vor. Gleiches gilt ebenfalls für das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) sowie die daraus resultierende Neufassung des BDSG (BDSG-neu).
Auch in Bezug auf Entwicklung, Gestaltung, Auswahl und Nutzung von Anwendungen, Diensten und Produkten, die entweder auf der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beruhen oder zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten (Art. 25 DS-GVO), sollen die Hersteller von Produkte, Diensten und Anwendungen ermutigt werden, das Recht auf Datenschutz bei der Entwicklung und Gestaltung der Produkte, Dienste und Anwendungen zu berücksichtigen und unter gebührender Berücksichtigung des Stands der Technik sicherzustellen, dass die Verantwortlichen und die Verarbeiter in der Lage sind, ihren Datenschutzpflichten nachzukommen.
Das vom TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. veröffentlichte Dokument zum „Stand der Technik“ in der IT Security gibt vor diesem Hintergrund konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen. Die Handreichung soll Unternehmen, Anbietern und Dienstleistern Hilfestellung zur Bestimmung des Standes der Technik in der IT-Sicherheit geben und kann als Referenz z.B. für vertragliche Vereinbarungen, Vergabeverfahren bzw. für die Einordnung implementierter Sicherheitsmaßnahmen dienen. Durch die nun veröffentlichte englische Fassung des Dokumentes sollen Unternehmen in allen europäischen Ländern bei der Bestimmung des geforderten Sicherheitsstands in der IT-Sicherheit unterstützt werden.
Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT)
Letztes Update:26.02.20
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