Hinweise zum Fotografieren bei Schulveranstaltungen

Fotografieren bei Schulveranstaltungen

Mit Inkrafttreten der DS-GVO ist bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos und Videos, die auf Digitaltechnik basieren, der Anwendungsbereich der DS-GVO eröffnet. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen stellt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 4 DS-GVO dar. Somit ist für die Anfertigung der Aufnahmen und die weitere Verarbeitung die DS-GVO einschlägig. Bei Veröffentlichung kommen die spezialgesetzlichen Regelungen des KUG zur Anwendung.

Komplexe Rechtslage beim Fotografieren auf Schulveranstaltungen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt arbeitet in seiner aktuellen Orientierungshilfe die komplexe Rechtslage in Bezug auf das Fotografieren anlässlich von Schulveranstaltungen auf. Die DS-GVO stellt in datenschutzrechtlicher Hinsicht die europäischen Rahmenbedingungen. Weiter können Aspekte des Hausrechts, des Kunsturheberrechts oder des Zivilrechts eine Rolle spielen.

Nach Ansicht des Landesbeauftragten kann es infolge der persönlichen Betroffenheit der fotografierten Veranstaltungsgäste nach Abwägung der Interessen ein Anliegen der Schule sein, dem Fotografieren anlässlich von Schulveranstaltungen entgegenzuwirken.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

( Bild von Taken auf Pixabay )

Letztes Update:16.08.19

  • Fingerabdruck im Personalausweis rechtens

    EuGH: Pflicht zur Aufnahme von Fingerabdrücken im Personalausweis ist zulässig

    Der EuGH hat entschieden, dass die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis mit dem Unionsrecht vereinbar ist, obwohl die zugrunde liegende europäische Verordnung auf einer falschen Rechtsgrundlage beruht. Ein deutscher Staatsbürger hatte sich gegen die Weigerung der Stadt Wiesbaden gewandt, ihm einen neuen Personalausweis ohne Fingerabdrücke auszustellen. Der EuGH stellte fest, dass die

    Mehr erfahren
  • Abfrage des Geburtsdatums beim Online-Shopping nicht immer zulässig

    Mit der Rechtmäßigkeit einer datenschutzrechtlichen Anordnung hat sich das OVG Niedersachsen befasst. Im Ergebnis hat das OVG einer Online-Apotheke untersagt, als verpflichtende Angabe im Bestellprozess stets das Geburtsdatum abzufragen. Die niedersächsische Datenschutzbehörde hatte die Apotheke aufgefordert, unabhängig von der Art des bestellten Medikaments das Geburtsdatum und die Anrede des Bestellers nicht mehr abzufragen. Die Apotheke

    Mehr erfahren
  • Datenschutzbeauftragte: Deutsches Modell bleibt

    Die Institution „Datenschutzbeauftragte“ ist so alt wie das deutsche Datenschutzrecht, auf Bundesebene gibt es sie seit 1977. Viele sehen es als einen großen Erfolg, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die bewährte deutsche Regelung übernommen hat und die Bestellung von Datenschutzbeauftragten seit Wirksamwerden der DS-GVO in der Europäischen Union vorsieht. Mit den Datenschutzbeauftragten stehen Unternehmen (und Behörden)

    Mehr erfahren