Info-Broschüre der LDI NRW zum Thema Personalausweis und Datenschutz
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NordrheinWestfalen (LDI NRW) hat zu der praxisrelevanten Frage, wer welche Daten aus dem Personalausweis eines Betroffenen notieren oder kopieren oder gar scannen darf, eine aktuelle Orientierungshilfe veröffentlicht. Die Broschüre enthält zahlreiche Fallgestaltungen, die in der Praxis häufig Fragen aufwerfen. Bei Unsicherheiten bezüglich der zulässigen Nutzung von Ausweisen kann die Broschüre ein nützliches Nachschlagewerk sein.
Im Alltag dienen Personalausweise und Reisepässe oft zum Identifizieren gegenüber Behörden, Banken oder etwa Versicherungen. Ausweise enthalten dabei zahlreiche personenbezogene Daten. Hier ist deshalb besondere Sorgfalt angebracht.
Eine kurze Erläuterung der Struktur des Personalausweises und der optionalen Online-Funktion runden die Empfehlungen der LDI NRW ab.
(Bild von Andreas Lischka auf Pixabay)
Letztes Update:12.06.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte
Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person
Mehr erfahren -
Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung
Mehr erfahren -
Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI
Mehr erfahren



