Infoseite zu Fotografieren unter der DS-GVO

Recht am eigenen Bild

Das Thema des Rechts am eigenen Bild und die Frage, ob und was sich nach Geltung der DS-GVO in diesem Bereich geändert hat, ist ein Dauerbrenner. Da sich diese Fragen nicht nur den Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragten stellen, sondern auch in KiTas, Schulen, Vereinen und auch bei der privaten Nutzung von Social Media stellen, ist sowohl das Interesse als auch die Unsicherheit bei dem Thema nach wie vor groß.

Nun hat auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz Beratungsanfragen aus ganz unterschiedlichen Bereichen veröffentlicht zu genau diesem Thema veröffentlicht. Von den Erläuterungen auf seiner Internetseite erhofft sich der LfDI eine Hilfestellung für Berufsfotografen, Hobbyfotografen, Unternehmen, öffentliche Stellen, Vereine, Schulen und Journalisten bei der Beantwortung von häufigen Fragen bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos bieten.

Die Kernthemen sind wie folgt:

  • Welche Schritte sind beim Anfertigen und Veröffentlichen von Bildern rechtlich zu beachten?
  • Rahmenbedingungen für einen datenschutzgerechten Umgang mit Fotos
  • Öffentlichkeitsarbeit öffentlicher Stellen
  • Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern durch Vereine
  • Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern durch Schulen
  • Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern durch Kindertagesstätten
  • Fotografieren im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz


Letztes Update:15.12.19

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

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