Keine Angst vor Datenschutz-Folgenabschätzungen

Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist seit drei Jahren in Kraft. Seitdem hat sich der Datenschutz grundlegend verändert. Neu eingeführt mit der DS-GVO wurde die Verpflichtung zu einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Datenverarbeitung, die voraussichtlich ein hohes Risiko darstellen. Trotz guter Kenntnisse der DS-GVO herrschen weiter viele Unsicherheiten in Hinsicht auf die korrekte Durchführung und Umsetzung der DSFA.

Datenschutz-Folgenabschätzung: Ziele und Hintergründe

Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein wichtiges Instrument der DS-GVO zum Risikomanagement. Sie ersetzt die sogenannte Vorabkontrolle. Was genau eine DSFA ist, wann und wie sie durchgeführt werden muss und was ansonsten noch zu beachten ist, stellt auch für erfahrene Datenschützer noch immer eine Herausforderung dar. Eine DSFA ist erforderlich, wenn die Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Deswegen muss der Verantwortliche sich vor der Inbetriebnahme dieser Datenverarbeitung im Rahmen einer DSFA ausführlich mit dieser Verarbeitung befassen. Aber wann in der Praxis tatsächlich eine DSFA durchgeführt werden muss und wann nicht, ist immer noch eine schwierige Abgrenzungsfrage.

Datenschutz-Folgenabschätzung als Teil des Datenschutz-Managementsystems

Mit der DS-GVO wurde jedes Unternehmen zur Einrichtung eines Datenschutz-Managementsystems verpflichtet. Die Datenschutz-Folgenabschätzungen sind in dieses einzubinden. Mit Hilfe von Managementsystem gelingt die korrekte Umsetzung der DSFA am besten. Nach einer Planungsphase schließt die Umsetzung der Rechtspflicht an. Dabei sind die rechtlichen Vorgaben an eine DSFA zu beachten. Im Sinne des PDCA-Zyklus sind die getroffenen Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen, was den Kreislauf wieder von vorne beginnen ließe. Mit Hilfe eines solchen etablierten Prozesses kann ein Unternehmen belegen die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt zu haben und wird somit der allgemeinen Rechenschaftspflicht gerecht.

Praktische Tipps zur Umsetzung

In der Online-Schulung„Datenschutz-Folgenabschätzung – Bewertung – Planung – Umsetzung und Einbindung in ein Datenschutz-Management-System“ erhalten Sie das notwendige Fachwissen, um eine Datenschutz-Folgenabschätzung in Ihrem Unternehmen durchzuführen. DATAKONTEXT bietet Ihnen eine praxisnahe Aufbereitung anwendungs- und geschäftsbezogener Themen. Bernhard Schlett, Datenschutz Consultant bei der rehm Datenschutz GmbH, beleuchtet für Sie die Logik, unterschiedliche Herangehensweisen und Fragen rund um die Datenschutz-Folgenabschätzung. In diesem Workshop erhalten Sie praktische Hinweise und Hilfestellungen, wie Sie bei einer Folgenabschätzung vorgehen müssen sowie Quellen und Handreichungen zur weiteren Vertiefung.

Weitere Informationen und eine detaillierte Übersicht über die angebotene Schulung finden Sie hier.

Foto: Chor muang – stock.adobe.com

Letztes Update:26.05.21

  • Archivraum mit Pappkarton und digitaler Dateiwand, der papierloses Büro, Dokumentenscanning und sichere Archivdigitalisierung veranschaulicht.

    Löschkonzept für kleine Unternehmen

    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt hat einen Leitfaden veröffentlicht, mit dem kleine Unternehmen ein Löschkonzept nach der DS-GVO aufbauen können (Stand: September 2026). Auf 17 Seiten führt er Schritt für Schritt von der Bestandsaufnahme bis zur Bearbeitung von Löschanfragen. Vom VVT zum Löschregelkatalog Der Leitfaden knüpft an die Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit.

    Mehr erfahren
  • Leeres Unterschriftenformular mit Stift auf einem Holzschreibtisch

    Rückdatierter Auftragsverarbeitungsvertrag heilt keinen Verstoß

    Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen Vodafone España Bußgelder von insgesamt 400.000 Euro verhängt. Anlass war ein Ransomware-Angriff bei einem Callcenter-Dienstleister. Die Behörde beanstandete zwei Punkte: Der Auftragsverarbeitungsvertrag wurde erst nach dem Angriff unterschrieben, und die Sicherheitsmaßnahmen beim Dienstleister reichten nicht aus. Sachverhalt Am 6. und 7. November 2023 drangen Angreifer über einen VPN-Zugang in

    Mehr erfahren
  • Hotelpoolbereich mit Videoüberwachung

    KI-Videoüberwachung in Schwimmbädern auf dem Prüfstand

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) prüft den Einsatz KI-gestützter Videoüberwachung in zehn Hallen- und Freibädern. Solche Systeme sollen die Badeaufsicht unterstützen, indem sie Personen in einer Notlage an ihren Bewegungsmustern erkennen. Die Betreiber wurden unter anderem gefragt, Die Ergebnisse sollen bis Ende 2026 vorliegen. LfD Denis Lehmkemper sieht in den Systemen eine sinnvolle

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner