KI in der Justiz: Rahmen für den rechtskonformen Einsatz

KI und Justiz

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/5985, 18. Mai 2026) umfassend Stellung zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der deutschen Justiz genommen. Ausgangspunkt war die öffentliche Diskussion um KI-generierte Schriftsätze bei Sozialgerichten, die der Mangel an Fachanwälten für Sozialrecht begünstigt, mithin ein Bereich, in dem mit rund 1.600 zugelassenen Fachanwälten eine erhebliche Unterversorgung gegenüber anderen Rechtsgebieten besteht.

Laufende Pilotprojekte mit ersten Echtbetrieben

In mehreren Bundesländern laufen bereits konkrete KI-Projekte: Die Vorhaben „ALeKS“ (Niedersachsen/Bayern) und „JANO“ (Hessen/Baden-Württemberg) zielen auf Urteilsanonymisierung, Verfahrensstrukturierung und Datenextraktion. „JANO“ wurde im Dezember 2025 für die Zivilgerichtsbarkeit in den Echtbetrieb überführt und erzielt nach Angaben der Bundesregierung bereits höhere Trefferquoten als die manuelle Bearbeitung. Ergänzend soll das niedersächsische Projekt „MAKI“ den Umgang mit Massenverfahren erleichtern.

Regulatorischer Rahmen: EU-KI-VO als zentrale Rechtsgrundlage

Regulatorisch verortet die Bundesregierung den Justizeinsatz von KI im Hochrisikobereich gemäß EU-KI-Verordnung (2024/1689). Daraus resultieren verbindliche Anforderungen an Risiko- und Qualitätsmanagement, Datenqualität, technische Dokumentation sowie menschliche Aufsicht. Ergänzend wurde im Juni 2025 eine gemeinsame Bund-Länder-KI-Strategie für die Justiz verabschiedet, die unter anderem länderübergreifende Standards für das Risikomanagement und Leitlinien zur Daten-Governance vorsieht.

Verfassungsrechtlich bleibt die endgültige Entscheidungskompetenz ausschließlich bei den Richterinnen und Richtern — KI darf lediglich unterstützend wirken. Hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragestellungen sieht die Bundesregierung das europäische Datenschutzrecht als grundsätzlich ausreichend an, prüft jedoch weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Kompetenzaufbau und Finanzierung

Zur Qualifizierung von Richtern, Staatsanwälten und Justizpersonal ist die Entwicklung eines KI-Kompetenz-Frameworks geplant. Finanziell begleitet der Bund entsprechende Ländervorhaben im Rahmen der Digitalisierungsinitiative für die Justiz, die bis Ende 2026 läuft und nahtlos in den neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ mit einer Laufzeit von drei weiteren Jahren übergehen soll.

(Foto: Khalid Ghurafa – stock.adobe.com)

Letztes Update:28.05.26

  • Incidentmanagement im Krankenhaus

    Datenpannenmanagement: LDI NRW identifiziert strukturelle Schwachstellen

    Keine Datenpanne in zwei Jahren – klingt gut, ist aber verdächtig. Zu diesem Schluss kommt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) nach einer Befragung von 33 Kliniken zum Umgang mit Datenschutzvorfällen. Das Ergebnis zeigt ein gemischtes Bild: solide IT-Sicherheitsstandards auf der einen, mögliche Lücken im internen Meldewesen auf der anderen Seite. Untersuchungsgegenstand

    Mehr erfahren
  • Auftragsverarbeiter Kontrolle Verwarnung

    Kontrollversagen bei Auftragsverarbeitung führt zur Verwarnung durch Aufsichtsbehörde

    Auftragsverarbeitung ist kein Freifahrtschein. Wer personenbezogene Daten an Dienstleister auslagert, bleibt als Verantwortlicher in der Pflicht: für Löschkontrolle, Vertragsgestaltung und Incident-Response gleichermaßen. Ein aktueller Fall aus Berlin illustriert eindrücklich, was passiert, wenn alle drei Bereiche gleichzeitig vernachlässgt werden. Der Vorfall Ein von der BVG beauftragter Dienstleister, der im Januar 2025 Briefe und E-Mails im Auftrag

    Mehr erfahren
  • KI Omnibuspaket

    KI-Verordnung: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachungen im Omnibus-Paket

    Am 7. Mai 2026 haben sich Europäisches Parlament und Rat auf eine vorläufige Einigung zum sogenannten „Digital Omnibus on AI“ verständigt. Es ist damit die erste substanzielle Änderung der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, bevor deren zentrale Hochrisiko-Pflichten überhaupt in Kraft getreten sind. Der Vorschlag ist Teil des „Omnibus VII“-Gesetzgebungspakets im Rahmen der EU-Vereinfachungsagenda und zielt darauf

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner