KI-Videoüberwachung in Schwimmbädern auf dem Prüfstand
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) prüft den Einsatz KI-gestützter Videoüberwachung in zehn Hallen- und Freibädern. Solche Systeme sollen die Badeaufsicht unterstützen, indem sie Personen in einer Notlage an ihren Bewegungsmustern erkennen.
Die Betreiber wurden unter anderem gefragt,
- welche Funktionen die eingesetzten KI-Systeme haben,
- ob Live-Bilder, vektorisierte Körperumrisse oder Bewegungsmuster verarbeitet werden,
- welche Bereiche zu welchen Zeiten überwacht werden,
- welche technisch-organisatorischen Maßnahmen getroffen sind und
- ob Daten in Drittländer übermittelt werden.
Die Ergebnisse sollen bis Ende 2026 vorliegen. LfD Denis Lehmkemper sieht in den Systemen eine sinnvolle Ergänzung zur Badeaufsicht, betont aber: Die Videoüberwachung von Badegästen „ist allerdings ein sensibler Bereich – darauf haben Betreiber besonders zu achten. “Praxishinweis: Bäderbetreiber, auch außerhalb Niedersachsens, können den Fragenkatalog als Checkliste nutzen. Dazu gehören eine dokumentierte Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 DS-GVO), die Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist (Art. 35 DS-GVO), datensparsame Verarbeitung, etwa über Körperumrisse statt Klarbildern, sowie geprüfte Anbieterverträge und mögliche Drittlandtransfers.
(Foto: spyrakot – stock.adobe.com)
Letztes Update:26.10.26
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