LDI NRW möchte Verhaltensregeln nach Art. 40 DS-GVO fördern

Nach ErwG 98 der DS-GVO sollen Verbände oder andere Vereinigungen, die bestimmte Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, ermutigt werden, in den Grenzen dieser Verordnung Verhaltensregeln auszuarbeiten, um eine wirksame Anwendung der DS-GVO zu erleichtern. Dabei soll den Besonderheiten der in bestimmten Sektoren erfolgenden Verarbeitungen und den besonderen Bedürfnissen der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung getragen werden.

Verhaltensregeln nach Artikel 40 DS-GVO bieten die Möglichkeit, ein Regelwerk festzulegen, das zur ordnungsgemäßen Anwendung der DS-GVO auf praktische, transparente und potenziell kosteneffiziente Weise beiträgt. Sie berücksichtigen die Besonderheiten eines bestimmten Sektors beziehungsweise seiner Verarbeitungstätigkeiten. Dabei können auch die besonderen Bedürfnisse von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben Berücksichtigung finden.

Um dieses noch nicht rege genutzte Instrument und die Möglichkeit der Etablierung von Verhaltensregeln zu fördern, bietet die LDI NRW sowohl ein neuen Antragsformular zur Genehmigung von Verhaltensregeln sowie eine Checkliste von Genehmigungsvoraussetzungen.

Die Aufsichtsbehörde sieht die Checkliste als eine Arbeitshilfe. Sie soll Antragstellerinnen und Antragstellern die Vorbereitung und Prüfung ihrer Unterlagen und die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde erleichtern. Auch die Prüfung der Aufsichtsbehörde soll damit unterstützt und beschleunigt werden können. Rückmeldungen und Beratungen können sich dann auch an der Checkliste orientieren, so dass die Kommunikation vereinfacht wird.

LDI NRW



Letztes Update:07.09.20

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

    Mehr erfahren
  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner