LfD Niedersachsen prüft Umsetzung der DS-GVO
Knapp ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) seine Prüfaktivitäten wieder verstärkt aufgenommen und neue flächendeckende Datenschutzkontrollen in Bayern angestoßen. Im Fokus der aktuellen Prüfungen steht der sichere Betrieb von Online-Shops, der Schutz vor Verschlüsselungstrojanern in Arztpraxen, die Erfüllung der Rechenschaftspflicht bei Großkonzernen und mittelständischen Unternehmen sowie die Umsetzung der Informationspflichten in Bewerbungsverfahren.
Eine Auswahl der vom BayLDA durchgeführten Kontrollen aufgelistet ist hier aufgelistet: https://www.lda.bayern.de/de/kontrollen.html
Fragen zu vier Bereichen des Datenschutzes
Auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat eine Prüfung bei insgesamt 150 Kommunen angestoßen. 150 niedersächsische Kommunen erhalten in diesen Tagen Post von der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD). Ein knappes halbes Jahr nach Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) prüft Barbara Thiel, wie gut die Städte und Gemeinden ihre Arbeit an die neuen Anforderungen angepasst haben und wo sie noch nachbessern müssen. Dafür sollen die Kommunen Fragen zu vier Bereichen des Datenschutzes beantworten: Organisation, datenschutzkonforme Verarbeitung, Umgang mit Betroffenenrechten sowie mit Datenschutzverletzungen.
Den Fragebogen erhalten 12 Landkreise, 3 kreisfreie Städte, 3 große selbständige Städte, 87 Gemeinden sowie 45 Samtgemeinden in Niedersachsen. Anfang 2019 werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LfD die Antworten auswerten. Der Abschlussbericht soll dann im Frühjahr 2019 vorliegen.
Die Befragung der Kommunen ist die zweite große Prüfung der LfD seit Geltung der DS-GVO. Bereits Ende Juni hatte Thiel 50 große und mittelgroße niedersächsische Unternehmen aus verschiedenen Branchen angeschrieben. Der Bericht zu dieser Prüfung wird für Mai 2019 erwartet.
Letztes Update:19.11.18
Das könnte Sie auch interessieren
-
408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem
Mehr erfahren -
Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht
Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte
Mehr erfahren -
Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google
Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband
Mehr erfahren

