Löschen nach DS-GVO leicht gemacht

Mit Mustern, Checklisten und Umsetzungshilfen zum rechtskonformen Löschen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als gesetzliche Regelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten hat den Datenschutz nachhaltig verändert und geprägt. Dennoch hat sie nicht alles neu geregelt, sondern auch viele bewährte Prinzipien fortgeführt. Ausgehend von dem Grundsatz der Zweckbindung sind Daten zu löschen, wenn deren Speicherung und Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist. Die daraus resultierende Löschpflicht ist also keineswegs neu. Vielmehr kommt der Umsetzung von Löschpflichten wegen der allgemein gestiegenen Anforderungen an den Datenschutz und vor allem wegen dem erhöhten Sanktionsrisiko eine besondere Bedeutung zu. Schließlich drohen mit der DS-GVO schnell Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro.

Speicherplatz ist ausreichend vorhanden – Warum dann noch Löschen?

Abläufe verlagern sich ins Digitale, Prozesse werden automatisiert, die verarbeitete Datenmenge wächst permanent. Speicherplatz ist günstig bis umsonst und steht dementsprechend den Nutzern gefühlt unbegrenzt zur Verfügung. Demzufolge besteht jedenfalls keine intrinsische Motivation mehr bei den Nutzern den Server oder das E-Mail-Postfach „ordentlich“ zu halten. Der sog. data-life-cycle eines personenbezogenen Datums (von der Erhebung über die Verarbeitung bis zur Löschung) findet somit kein Ende mehr, was auch insgesamt zu einer völlig unübersichtlichen Datenstruktur führt und daher nicht unterschätzt werden sollte.

Löschen ist Pflicht – Aufbewahren aber auch

Aufgrund des Prinzips der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DS-GVO) und dem Grundsatz der Zweckbindung, besteht nach Wegfall der Erforderlichkeit kein Rechtsgrund mehr zur weiteren Speicherung. Gleichwohl gibt es regelmäßig gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die einem Löschen zu diesem Zeitpunkt zuwiderlaufen. Eine Löschung ist sogar dann unzulässig, wenn der Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden.

Datenschutzkonforme Umsetzung der Löschpflicht in der Praxis

Weil es einerseits allgemeine Löschpflichten gibt, andererseits aber dem entgegenstehende gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. HGB, AO u.a.) und für viele Datenarten gar keine Regelung existiert, ist der Umgang mit gespeicherten Daten eine immense Herausforderung. Zwischen Lösch- und Aufbewahrungspflichten, Löschrechten, -methoden und -alternativen ist es schwierig, den Überblick zu bewahren. Unternehmen und übrige Verantwortliche stehen hierbei vor den Herausforderungen, aus Regelungen Anforderungen für das eigene Unternehmen abzuleiten und mit ihnen ein rechtskonformes Löschkonzept zu erstellen.

Das neue Buch „Löschen nach DS-GVO in der Praxis“ leistet konkrete Praxishilfe

DATAKONTEXT bietet nun mit dem Buch „Löschen nach DS-GVO in der Praxis“ bei einem schwierigen Thema für die Praxis Unterstützung. Der Autor Sascha Kremer ist Gründer und Fachanwalt für IT-Recht bei KREMER RECHTSANWÄLTE in Köln sowie externer Datenschutzbeauftragter. Auf 128 Seiten erklärt er, welche Prozesse beim Verantwortlichen für das rechtskonforme Löschen implementiert sein müssen. Dabei wird der Weg für das Ermitteln von Speicherdauer und Löschfristen aufgezeigt, Löschmethoden erläutert und im Ergebnis die praktische Umsetzung des Löschens dargelegt. Zusätzlich gibt es als Umsetzungshilfe zum Download eine Checkliste sowie eine Musterlösung für ein ausführliches Löschkonzept des Verantwortlichen. Damit erhält der Leser anwendungsorientiert und unterstützend Werkzeuge und Hilfestellungen bei der Erstellung eines eigenen rechtskonformen Löschkonzepts. Mehr Informationen zu dem Buch finden Sie unter www.datakontext.com/loeschkonzepte

.
(Bild: stock.adobe.com/andranik123)

Letztes Update:03.11.20

  • Data Agenda Podcast Folge 95 mit Prof. Dr. Schwartmann, Sebastian Gutknecht und Jörg Schieb im Experten-Talk über aktuelle Datenthemen

    Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt

    Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission

    Mehr erfahren
  • Vier Expertenporträts und Logo des Data Agenda Podcasts, Folge 94 mit Prof. Dr. Schwartmann, Markus Beckedahl, Lucia Burkhardt und Felix Sahm.

    Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit

    Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),

    Mehr erfahren
  • Datenschutz Entbürokratisierung

    Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts

    Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner